NATO-Bomben auf Journalisten: Blutige Zensur
Als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und eklatanten Bruch des
Völkerrechts verurteilt der Vorstand der
Gesellschaft für freie Publizistik (GFP) die
jüngsten NATO-Angriffe auf Sendeanlagen und
Redaktionsräume des libyschen Fernsehens. Bei
den nächtlichen Bombardements am 30. Juli wurden
in Tripolis mindestens drei TV-Mitarbeiter
getötet und 15 weitere verletzt. Zur
Rechtfertigung erklärte NATO-Sprecher Roland
Lavoie, die staatlichen Sender hätten „Haß
gesät“ und mit ihrer kritischen
Berichterstattung über die NATO-Luftschläge
„aufrührerisch“ gewirkt.
Nach Überzeugung des
GFP-Vorstandes verstößt die gezielte
Bombardierung von Journalisten und Redaktionen
auch gegen Resolution Nr. 1973 des
UN-Sicherheitsrates vom 17. März 2011, auf deren
Grundlage über Libyen eine Flugverbotszone (!)
zum Schutz der Zivilbevölkerung (!) verhängt
wurde. Tatsächlich aber fliegt ausschließlich
die NATO unablässig Angriffe auf militärische
und zivile Einrichtungen, während die libysche
Luftwaffe zerstört am Boden liegt und für
niemanden mehr eine Gefahr darstellt. In
eigenmächtiger Überschreitung des UN-Mandats
will man offenbar einen Regimewechsel
herbeibomben und schreckt dabei auch nicht vor
der Tötung von Zivilisten zurück, die man als
regierungsnah einstuft.
Anstatt Gewalt auf allen
Seiten zu unterbinden, betätigt sich die NATO
unlegitimiert als Bürgerkriegspartei und
befeuert den innerlibyschen Konflikt mit
Waffenlieferungen an die Rebellen, obwohl diese
laut Ermittlungen des UN-Menschenrechtsrats
zahlreicher Kriegsverbrechen schuldig sind. Als
besonders zynisch empfindet es der GFP-Vorstand,
daß die Bombenangriffe auf libysche Journalisten
von westlichen Politikern und Militärs veranlaßt
werden, die gern von den Vorzügen der Presse-
und Meinungsfreiheit sprechen. Schon 1999 im
Jugoslawien-Krieg hatte die NATO den
Fernsehsender in Belgrad bewußt bombardiert und
dabei 16 Menschen getötet.
Laut Genfer Konvention
dürfen zivile Objekte in einem Krieg nicht
militärisch angegriffen werden. In
Zweifelsfällen müsse Zurückhaltung geübt werden.
Die zielstrebige Zerstörung von Fernsehstationen
und die damit verbundene Tötung von Journalisten
ist fraglos ein Kriegsverbrechen, unabhängig
davon, welche Meinung die Opfer vertreten haben
und welcher Seite sie zuzurechnen sind.
Selbstverständlich wäre es auch ein Verbrechen,
wenn Korrespondenten und Mitarbeiter etwa des
deutschen Fernsehens von libyschem Militär
umgebracht würden.
Um so befremdlicher ist es
nach Auffassung des GFP-Vorstandes, daß hiesige
Medien und journalistische Standesorganisationen
die NATO-Angriffe auf libysche Kollegen
weitgehend regungslos oder sogar zustimmend zur
Kenntnis genommen haben und die gebotene
Solidarität vermissen lassen. Man muß kein
Freund Gaddafis sein, um das Lebensrecht auch
von Journalisten zu verteidigen, deren Meinung
man möglicherweise nicht teilt. Die
Verantwortlichen des Angriffs auf das libysche
Fernsehen gehören als Angeklagte vor den
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Der Vorstand der
Gesellschaft für freie Publizistik e.V.
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