Was kommt nach der BRD?
Die
„Bundesrepublik Deutschland“, eine
staatsähnliche Selbstverwaltung unter alliierter
Vormundschaft, war unter der Hoheit der
ehemaligen Siegerstaaten von Haus aus als
Provisorium angelegt. Ein Staat war sie nie,
geschweige denn ein Rechtsstaat, wie sich u. a.
aus der anhaltenden Verletzung des Art. 19 der
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der VN
(Meinungsfreiheit) ergibt. Und ein Staat, der
auf den drei Säulen „Volk“, Staatsgebiet“ und
„Verfassung“ steht, kann sie nicht sein, da sie
über keine Verfassung verfügt, kein Staatsgebiet
hat – da das Deutsche Reich völkerrechtlich
fortbesteht, kann auf seinem Gebiet nicht ein
zweiter Staat bestehen – und sich auf kein
Staatsvolk stützen kann, denn es gilt das
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Das Provisorium BRD
Die
Tatsache des Provisoriums ergibt sich bündig aus
Art. 146 des Grundgesetzes, welcher lautet:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an
dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier
Selbstbestimmung beschlossen worden ist“.
Geradezu klassisch beschreibt der „Vater des
Grundgesetzes“, Prof. Carlo S c h m i d, in
seiner denkwürdigen Rede im parlamentarischen
Rat zu Bonn am 20. Oktober 1948 diesen Zustand
als „Organisationsform einer Modalität der
Fremdherrschaft“.
Zwar hält er diesen Zustand als „vorläufig legal
aus dem einen Grund, weil das deutsche Volk
diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet“,
doch legt er Wert auf die Feststellung, daß es
sich um einen Akt der Unterwerfung „auf Zeit“
handelt und fährt fort: „Zur Volkssouveränität
gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll,
auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen
und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen
wird“. Daß Deutschland seit 1945 nicht mehr
souverän ist, hat der amtierende Bundsminister
der Finanzen, Dr. Wolfgang S c h ä u b l e, am
18. November 2011 anläßlich des europäischen
Bankenkongresses öffentlich bestätigt.
Die Behauptung im „2 + 4 – Vertrag“ vom 12.
September 1990: „Das Vereinte Deutschland hat
demgemäß seine volle Souveränität über seine
inneren und äußeren Angelegenheiten“ ist also
schlicht erlogen, und das gleich in zweifacher
Hinsicht, denn eine tatsächliche
Wiedervereinigung hat mangels der deutschen
Ostgebiete und Österreichs bis heute nicht
stattgefunden.
Tatsächlich gelten lt. Bundesgesetzblatt 1990,
Teil II, S. 1386 ff alle alliierten Rechte und
Verpflichtungen fort; selbst Maßnahmen gegen das
deutsche Vermögen sind unverändert statthaft.
Die Lüge von der
Selbstherrschaft der BRD. Die BRD als
Besatzungsmacht des Deutschen Reiches
Tatsächlich – auch wenn die Vorstellung zunächst
verblüffen mag - verhält es sich so, daß die BRD
im Auftrag der Alliierten das Deutsche Reich
besetzt hält, also selbst die Besatzungsmacht im
Reich ist.
Das geht u. a. sehr eindrucksvoll aus dem
Fortbestehen der Feindstaatenklauseln Art. 53
und 107 der VN-Charta hervor. Diese erlauben es
den Siegern des Zweiten Weltkrieges – und das
sind sämtliche 51 Gründerstaaten der VN –
jederzeit auch ohne Ermächtigung durch den
Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen gegen die
„Feindstaaten“ zu ergreifen, also gegen
Deutschland, wenn sie es für nötig halten.
Da die BRD selbst Mitglied der Vereinten
Nationen ist, ergibt sich die scheinbar
widersinnige Lage, daß sie als solches
gleichzeitig als „Feindstaat“ aufscheint. Dieser
Zustand erklärt sich indes aus dem Umstand, daß
nicht die BRD, sondern das Deutsche Reich als
„Feindstaat“ gemeint ist.
Hier wird offenkundig, daß die BRD gegen das
Deutsche Reich und damit gegen das deutsche Volk
in Stellung gebracht wurde. Damit muß Schluß
sein, und zwar jetzt, wo offenkundig wird, daß
das Provisorium BRD als Handlanger der
ehemaligen alliierten Siegermächte drum und dran
ist, das deutsche Volk zu verknechten und zu
vernichten. Widerstand mit der Entschlossenheit,
unsere Selbstbestimmung wiederherzustellen ist –
wie das Carlo Schmid fordert –überfällig.
Nach herrschendem Völkerrecht haben alle Völker
das Recht auf Selbstbestimmung. Es gilt dieses
Recht als das vornehmste und wichtigste Recht
der Völker, nämlich als „zwingendes Recht“ (jus
cogens). Danach waren sowohl die Übernahme der
Regierungsgewalt durch den alliierten
Kontrollrat wie die spätere Einsetzung
provisorischer, abhängiger Regierungen auf
deutschem Boden von Haus aus völkerrechtswidrig
(Art. 43 Haager Landkriegsordnung ff).
Widerstand wäre also schon von Anfang an
rechtens und geboten gewesen bei allerdings
damals schier aussichtslosen Machtverhältnissen.
Das Recht auf
Selbstbestimmung
Heute, wo der bewaffnete Arm der Zionisten, die
Vereinigten Staaten von Amerika, an
Entwicklungsländern scheitert und sich in
Gestalt der SOZ, der Schanghaier Organisation
für Zusammenarbeit, eine beachtliche
Gegenbewegung gebildet hat, sieht die Sache
besser aus – doch davon später. Der tatsächliche
Nationalstaat des deutschen Volkes ist – auch
nach der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes seit 1973 -
unverändert das Deutsche Reich.
Das Bundesverfassungsgericht, obwohl selbst ein
Organ der Fremdherrschaft, hat am 31. Juli 1973
entschieden: „Das Grundgesetz – nicht nur eine
These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das
Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert
hat und weder mit der Kapitulation (der Wehmacht
– der Verfasser) noch durch Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist.
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach
wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere
mangels institutionalsierter Organe selbst nicht
handlungsfähig.
Mit der Gründung der BRD und ... der DDR wurde
nicht ein neuer west- oder ostdeutscher Staat
gegründet, sondern ein Teil jeweils
Deutsachlands neu organisiert. Die BRD ist nicht
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Sie
beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt
auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Wenn das Deutsche Reich fortbesteht, dann ohne
Zweifel auch seine Verfassung, und das ist die
Reichverfassung von 1919. Ergänzend sei
mitgeteilt, daß das deutsche Volk diese
Verfassung in freier Selbstbestimmung
beschlossen hat und insoweit die Forderung des
Artikels 146 des Grundgesetztes erfüllt. Daß die
Selbstbestimmung nach dem Versailler Diktat
nicht ganz frei war, ändert den Tatbestand nicht
grundsätzlich. Dem Deutschen Reich fehlt nur die
Handlungsfähigkeit
Es geht also nur darum, das Deutsche Reich
wieder handlungsfähig zu machen, indem seine
Organe – insbesondere die Verfassungsorgane –
wiederhergestellt werden. Diese waren dem
Deutschen Reich am 23. Mai 1945 durch die
völkerrechtswidrige Verhaftung der Regierung
Dönitz – mit der die Alliierten bis dahin
verhandelt hatten – weggenommen worden.
Tatsächlich wäre bei der Wiederherstellung der
Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches vom
Stand der Verfassung und der Gesetze des Reiches
am 23. Mai 1945 auszugehen.
Da 68 Jahre nach Kriegsende naturbedingt von den
Verfassungsorganen des Reiches niemand mehr
leibhaftig zur Verfügung steht, wäre nach dem
Vorbild der Paulskirchenversammlung vorzugehen,
wo also ausgewählte Persönlichkeiten aus allen
Ständen des ganzen Reiches eine ordnende
Reichsversammlung bilden, die dann Wahlen zum
Reichstag gemäß der Reichsverfassung von 1919
ausruft.
Theoretisch könnten die Amtsträger der BRD 68
Jahre nach Kriegsende endlich ihrem Amtseid
entsprechend handeln und gem. Art. 56 GG
„...ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen...“ und der Bundestag könnte die
Aufforderung Carlo Schmids von 1948 zum
Widerstand ernst nehmen und Wahlen zum Reichtag
gemäß Reichsverfassung von 1919 ausrufen.
Man sollte annehmen, daß Deutsche, die auch nach
Jahrzehnten „Umerziehung“ sich ein deutsches
Gewissen erhalten konnten, diesem folgen und
endlich für deutsche Anliegen handeln
Tun sie dies nicht, kommen sie wegen
Hochverrates am Deutschen Reich und
Kollaboration mit den Besatzungsmächten nicht in
Frage.
Alle Gesetze und Verträge, welche die BRD
abgeschlossen hat, sind ohnehin nach
herrschendem Völkerrecht ex tunc, also von
Anfang an, ungültig, - was selbstverständlich
auch für die fortgeltenden Kontrollratsgesetzte
gilt - es gäbe praktisch keine Ausländer und
keine fremden Truppen mehr auf deutschem Boden,
keine Europäische Union und u. a. wieder die
Reichsmark und für das Reich keinerlei Schulden,
denn die hat die BRD gemacht. Dem neugewählte
Reichstag wäre es unbenommen, eine neue
Verfassung für das Deutsche Reich zu erarbeiten
und dem deutschen Volk zur Abstimmung
vorzulegen, sofern sich hierfür eine
Notwendigkeit ergeben sollte, ansonsten aber
könnte das Deutsche Reich wieder in voller
Selbstherrschaft handeln und auf dieser
Grundlage mit den Nachbarn über ein Europa der
Vaterländer verhandeln.
Macht gegen Recht
So weit
so gut. Mit Recht unterstellt nicht nur jeder
betroffene Deutsche, sondern jeder aufmerksame
Beobachter, daß es hier nicht um Recht, sondern
um Macht geht und sich die Besatzungsmächte –
die sich inzwischen im überstaatlichen Zionismus
bündeln – nicht so ohne weiteres um die Früchte
ihres Sieges von 1945 bringen lassen werden.
Insbesondere nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Zionismus nach der Macht auf der ganzen Welt
greift. Das Deutsche Reich wäre ja geradezu der
Gegenentwurf hierzu, weswegen es ja in Zwei
Weltkriegen niedergerungen wurde.
Es ist dies eine kritische Lage zu einem
kritischen Zeitpunkt.
Sicher
ist, daß der gegebenen Zustand nicht anhalten
darf, denn er würde in der völligen Vernichtung
des deutschen Volkes und aller übrigen Völker
enden zu Zwecke der Ausbeutung dieser Welt.
Da sich aber nach antiker Weisheit in der Welt
alles bewegt, vor allem die Politik, hat sich
auch die Weltlage in den vergangenen Jahrzehnten
dramatisch verändert und zuletzt nicht zugunsten
der Zionisten.
Wie eingangs erwähnt, scheitern die Vereinigten
Staaten als der bewaffnete Arm der Zionisten
militärisch an Entwicklungsländern. So fliegen
sie derzeit aus Afghanistan, wie von Anfang an
vorausgesagt.
Die Staaten sind hoffnungslos überschuldet, die
wirtschaftliche Not im Inland steigt, die
Spannungen zwischen den Volksgruppen wachsen
auf, 15 von 50 Einzelstaaten streben inzwischen
wieder ihre Eigenstaatlichkeit an und der
Zerfall der Staaten in je einen weißen, einen
schwarzen und einen braunen
(lateinamerikanischen) Teil bahnt sich an.
Bekanntlich sind zusammenbrechende Systeme am
gefährlichsten – und den Vereinigten Staaten
mangelt es nicht an Zerstörungsmöglichkeiten in
kaum vorstellbarem Ausmaß. Militär,
Geheimdienste, Geheimbünde und natürlich
Manipulationen mit Geld können noch riesige
Schäden anrichten. Im schlimmsten Falle droht
der heiße Ausbruch des derzeit schwelenden
Weltkrieges, der gefürchtete Dritte Durchgang.
Tatsächlich hatten wir seit 100 Jahren keinen
wirklichen Frieden, der Zweite Weltkrieg hat
sich folgerichtig aus dem Ersten entwickelt und
der Zweite wurde bis heute nicht beendet. Der
Dritte könnte im Nahen Osten seinen Ausgang
nehmen, wäre aber für die Staaten - und damit
für die Zionisten – letztlich nicht zu gewinnen.
Wir Deutschen wären, ob wir wollen oder nicht,
in jedem Fall beteiligt. Aber selbst wenn es
nicht zum Äußersten kommen sollte, so stehen wir
zumindest vor einem wirtschaftlichen
Zusammenbruch sonders Gleichen. Als Volk müssen
wir uns daher auf schwere Notlagen einstellen
und für den Notfall rüsten. Das bedeutet
Notfallvorsorge auf allen Ebenen.
Im Kampf ums Überleben müssen wir uns auf
Auseinandersetzungen mit den hier lebenden
Ausländern einstellen. Die Großstädte werden zu
Kampfzonen, das Land – vor allem die
Mittelgebirge - zu Rückzugszonen.
Die Besatzungsmacht, die uns vor allem in den
Luftbasen Ramstein und Leipzig begegnet, die
ihre Kommandozentralen für Europa, Asien und
Afrika im Raum Stuttgart vorhält, die
Waffensysteme aller Art einschließlich
Atombomben in allen westlichen Bundesländern
lagert, würde nicht zögern, einen offenen
Aufstand niederzuschlagen, doch ist ein solcher
zumindest anfangs unwahrscheinlich.
Möglich ist indessen, daß die BRD als
staatsähnliche Selbstverwaltung zusammenbricht,
die Besatzungsmacht wie 1945 wieder die
Kontrolle zu übernehmen versucht und sich
gleichzeitig eine unabhängige Notverwaltung in
Deutschland bildet. Dies um so mehr, als sich
unser Volk unter Bedingungen des Bürgerkrieges –
allerdings nicht Deutsche gegen Deutsche,
sondern Einheimische gegen Fremde – in
selbständigen Bürgerwehren zusammenschließen
würde.
Rettung im Schutz der
SOZ ?
Gelingt dies, dann könnte Deutschland unter den
Schirm der SOZ, also der „Schanghaier
Organisation für Zusammenarbeit“ schlüpfen, die
sich über diesen Zuwachs nur freuen könnte.
Die SOZ besteht derzeit aus den Atommächten
Rußland und China und einigen zentralasiatischen
Staaten. Indien, Pakistan, der Iran und
Venezuela haben Beobachterstatus und eine ganze
Reihe weiterer Staaten wie Weißrußland und das
NATO-Mitglied Türkei und bekunden ihr Interesse
an einem Anschluß.
Es ist schwer, heute genaue Aussagen darüber zu
machen, was auf uns zukommt mit Ausnahme der
Feststellung, daß es hart kommen wird. Um so
mehr müssen wir uns auf alle Möglichkeiten
einrichten und vorplanen. Unter dem Schirm der
SOZ wird es das System kaum wagen, Mitteleuropa
zu zerstören - oder anders ausgedrückt: die SOZ
würde dies nicht zulassen, weil die Industrie-
und Wirtschaftskapazität dieses Raumes
unverzichtbar ist. Und die SOZ wäre in der Lage,
einen offenen Krieg nach Nordamerika zu tragen.
In jedem Fall ist trotz kurzfristig drohender
Gefahren langfristig Hoffnung angesagt. Das
System „Zionismus“ schwächelt, eine Gegenkraft,
die SOZ, hat sich entwickelt und wir haben
Aussicht, mit dieser zumindest langfristig
zusammenzuwirken.
Aufgrund der geographischen Gegebenheiten würde
sich hieraus ein eurasischer Wirtschaftraum
entwickeln, wie ihn schon Karl Haushofer in den
dreißiger Jahren vorhergesagt hat und Putin
dabei ist, ihn umzusetzen. Dazu braucht er
Deutschland, und zwar Deutschland als Ganzes.
Deutschland hätte in dieser Lage gute Aussicht,
als Reich wieder aufzuerstehen und dem Rest
Europas Halt und Sicherheit zu bieten in einem
vereinigten Europa der Vaterländer oder, wie
Bernhard Schaub das als Schweizer sieht, als
Europäische Eidgenossenschaft.
Damit beantwortet sich die Frage, was nach der
BRD kommt: das Ende des bodenlosen Abstieges,
das Wiedererlangen der eigenen, deutschen Kraft
in unserem Nationalstaat, dem Deutschen Reich
und eine Zukunft für unsere Jugend in Europa,
die vielversprechender nicht sein könnte.
Rigolf
H e n n i g
Quelle: Zeitschrift
„Volk in Bewegung“
|