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DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Deutschen aus Russland

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Was kommt nach der BRD?

 

Die „Bundesrepublik Deutschland“, eine staatsähnliche Selbstverwaltung unter alliierter Vormundschaft, war unter der Hoheit der ehemaligen Siegerstaaten von Haus aus als Provisorium angelegt. Ein Staat war sie nie, geschweige denn ein Rechtsstaat, wie sich u. a. aus der anhaltenden Verletzung des Art. 19 der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der VN (Meinungsfreiheit) ergibt. Und ein Staat, der auf den drei Säulen „Volk“, Staatsgebiet“ und „Verfassung“ steht, kann sie nicht sein, da sie über keine Verfassung verfügt, kein Staatsgebiet hat – da das Deutsche Reich völkerrechtlich fortbesteht, kann auf seinem Gebiet nicht ein zweiter Staat bestehen – und sich auf kein Staatsvolk stützen kann, denn es gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.


Das Provisorium BRD

 

Die Tatsache des Provisoriums ergibt sich bündig aus Art. 146 des Grundgesetzes, welcher lautet:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist“.


Geradezu klassisch beschreibt der „Vater des Grundgesetzes“, Prof. Carlo S c h m i d, in seiner denkwürdigen Rede im parlamentarischen Rat zu Bonn am 20. Oktober 1948 diesen Zustand als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“.


Zwar hält er diesen Zustand als „vorläufig legal aus dem einen Grund, weil das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet“, doch legt er Wert auf die Feststellung, daß es sich um einen Akt der Unterwerfung „auf Zeit“ handelt und fährt fort: „Zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird“. Daß Deutschland seit 1945 nicht mehr souverän ist, hat der amtierende Bundsminister der Finanzen, Dr. Wolfgang S c h ä u b l e, am 18. November 2011 anläßlich des europäischen Bankenkongresses öffentlich bestätigt.


Die Behauptung im „2 + 4 – Vertrag“ vom 12. September 1990: „Das Vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ ist also schlicht erlogen, und das gleich in zweifacher Hinsicht, denn eine tatsächliche Wiedervereinigung hat mangels der deutschen Ostgebiete und Österreichs bis heute nicht stattgefunden.
Tatsächlich gelten lt. Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1386 ff alle alliierten Rechte und Verpflichtungen fort; selbst Maßnahmen gegen das deutsche Vermögen sind unverändert statthaft.

Die Lüge von der Selbstherrschaft der BRD. Die BRD als Besatzungsmacht des Deutschen Reiches


Tatsächlich – auch wenn die Vorstellung zunächst verblüffen mag - verhält es sich so, daß die BRD im Auftrag der Alliierten das Deutsche Reich besetzt hält, also selbst die Besatzungsmacht im Reich ist.
Das geht u. a. sehr eindrucksvoll aus dem Fortbestehen der Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 der VN-Charta hervor. Diese erlauben es den Siegern des Zweiten Weltkrieges – und das sind sämtliche 51 Gründerstaaten der VN – jederzeit auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen gegen die „Feindstaaten“ zu ergreifen, also gegen Deutschland, wenn sie es für nötig halten.


Da die BRD selbst Mitglied der Vereinten Nationen ist, ergibt sich die scheinbar widersinnige Lage, daß sie als solches gleichzeitig als „Feindstaat“ aufscheint. Dieser Zustand erklärt sich indes aus dem Umstand, daß nicht die BRD, sondern das Deutsche Reich als „Feindstaat“ gemeint ist.
Hier wird offenkundig, daß die BRD gegen das Deutsche Reich und damit gegen das deutsche Volk in Stellung gebracht wurde. Damit muß Schluß sein, und zwar jetzt, wo offenkundig wird, daß das Provisorium BRD als Handlanger der ehemaligen alliierten Siegermächte drum und dran ist, das deutsche Volk zu verknechten und zu vernichten. Widerstand mit der Entschlossenheit, unsere Selbstbestimmung wiederherzustellen ist – wie das Carlo Schmid fordert –überfällig.


Nach herrschendem Völkerrecht haben alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung. Es gilt dieses Recht als das vornehmste und wichtigste Recht der Völker, nämlich als „zwingendes Recht“ (jus cogens). Danach waren sowohl die Übernahme der Regierungsgewalt durch den alliierten Kontrollrat wie die spätere Einsetzung provisorischer, abhängiger Regierungen auf deutschem Boden von Haus aus völkerrechtswidrig (Art. 43 Haager Landkriegsordnung ff). Widerstand wäre also schon von Anfang an rechtens und geboten gewesen bei allerdings damals schier aussichtslosen Machtverhältnissen.

Das Recht auf Selbstbestimmung


Heute, wo der bewaffnete Arm der Zionisten, die Vereinigten Staaten von Amerika, an Entwicklungsländern scheitert und sich in Gestalt der SOZ, der Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit, eine beachtliche Gegenbewegung gebildet hat, sieht die Sache besser aus – doch davon später. Der tatsächliche Nationalstaat des deutschen Volkes ist – auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit 1973 - unverändert das Deutsche Reich.
Das Bundesverfassungsgericht, obwohl selbst ein Organ der Fremdherrschaft, hat am 31. Juli 1973 entschieden: „Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation (der Wehmacht – der Verfasser) noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalsierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Mit der Gründung der BRD und ... der DDR wurde nicht ein neuer west- oder ostdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil jeweils Deutsachlands neu organisiert. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“.


Wenn das Deutsche Reich fortbesteht, dann ohne Zweifel auch seine Verfassung, und das ist die Reichverfassung von 1919. Ergänzend sei mitgeteilt, daß das deutsche Volk diese Verfassung in freier Selbstbestimmung beschlossen hat und insoweit die Forderung des Artikels 146 des Grundgesetztes erfüllt. Daß die Selbstbestimmung nach dem Versailler Diktat nicht ganz frei war, ändert den Tatbestand nicht grundsätzlich. Dem Deutschen Reich fehlt nur die Handlungsfähigkeit
Es geht also nur darum, das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen, indem seine Organe – insbesondere die Verfassungsorgane – wiederhergestellt werden. Diese waren dem Deutschen Reich am 23. Mai 1945 durch die völkerrechtswidrige Verhaftung der Regierung Dönitz – mit der die Alliierten bis dahin verhandelt hatten – weggenommen worden. Tatsächlich wäre bei der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches vom Stand der Verfassung und der Gesetze des Reiches am 23. Mai 1945 auszugehen.


Da 68 Jahre nach Kriegsende naturbedingt von den Verfassungsorganen des Reiches niemand mehr leibhaftig zur Verfügung steht, wäre nach dem Vorbild der Paulskirchenversammlung vorzugehen, wo also ausgewählte Persönlichkeiten aus allen Ständen des ganzen Reiches eine ordnende Reichsversammlung bilden, die dann Wahlen zum Reichstag gemäß der Reichsverfassung von 1919 ausruft.

Theoretisch könnten die Amtsträger der BRD 68 Jahre nach Kriegsende endlich ihrem Amtseid entsprechend handeln und gem. Art. 56 GG „...ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen...“ und der Bundestag könnte die Aufforderung Carlo Schmids von 1948 zum Widerstand ernst nehmen und Wahlen zum Reichtag gemäß Reichsverfassung von 1919 ausrufen.


Man sollte annehmen, daß Deutsche, die auch nach Jahrzehnten „Umerziehung“ sich ein deutsches Gewissen erhalten konnten, diesem folgen und endlich für deutsche Anliegen handeln
Tun sie dies nicht, kommen sie wegen Hochverrates am Deutschen Reich und Kollaboration mit den Besatzungsmächten nicht in Frage.


Alle Gesetze und Verträge, welche die BRD abgeschlossen hat, sind ohnehin nach herrschendem Völkerrecht ex tunc, also von Anfang an, ungültig, - was selbstverständlich auch für die fortgeltenden Kontrollratsgesetzte gilt - es gäbe praktisch keine Ausländer und keine fremden Truppen mehr auf deutschem Boden, keine Europäische Union und u. a. wieder die Reichsmark und für das Reich keinerlei Schulden, denn die hat die BRD gemacht. Dem neugewählte Reichstag wäre es unbenommen, eine neue Verfassung für das Deutsche Reich zu erarbeiten und dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen, sofern sich hierfür eine Notwendigkeit ergeben sollte, ansonsten aber könnte das Deutsche Reich wieder in voller Selbstherrschaft handeln und auf dieser Grundlage mit den Nachbarn über ein Europa der Vaterländer verhandeln.


Macht gegen Recht

 

So weit so gut. Mit Recht unterstellt nicht nur jeder betroffene Deutsche, sondern jeder aufmerksame Beobachter, daß es hier nicht um Recht, sondern um Macht geht und sich die Besatzungsmächte – die sich inzwischen im überstaatlichen Zionismus bündeln – nicht so ohne weiteres um die Früchte ihres Sieges von 1945 bringen lassen werden. Insbesondere nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zionismus nach der Macht auf der ganzen Welt greift. Das Deutsche Reich wäre ja geradezu der Gegenentwurf hierzu, weswegen es ja in Zwei Weltkriegen niedergerungen wurde.
Es ist dies eine kritische Lage zu einem kritischen Zeitpunkt.

 

Sicher ist, daß der gegebenen Zustand nicht anhalten darf, denn er würde in der völligen Vernichtung des deutschen Volkes und aller übrigen Völker enden zu Zwecke der Ausbeutung dieser Welt.
Da sich aber nach antiker Weisheit in der Welt alles bewegt, vor allem die Politik, hat sich auch die Weltlage in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert und zuletzt nicht zugunsten der Zionisten.
Wie eingangs erwähnt, scheitern die Vereinigten Staaten als der bewaffnete Arm der Zionisten militärisch an Entwicklungsländern. So fliegen sie derzeit aus Afghanistan, wie von Anfang an vorausgesagt.

Die Staaten sind hoffnungslos überschuldet, die wirtschaftliche Not im Inland steigt, die Spannungen zwischen den Volksgruppen wachsen auf, 15 von 50 Einzelstaaten streben inzwischen wieder ihre Eigenstaatlichkeit an und der Zerfall der Staaten in je einen weißen, einen schwarzen und einen braunen (lateinamerikanischen) Teil bahnt sich an.


Bekanntlich sind zusammenbrechende Systeme am gefährlichsten – und den Vereinigten Staaten mangelt es nicht an Zerstörungsmöglichkeiten in kaum vorstellbarem Ausmaß. Militär, Geheimdienste, Geheimbünde und natürlich Manipulationen mit Geld können noch riesige Schäden anrichten. Im schlimmsten Falle droht der heiße Ausbruch des derzeit schwelenden Weltkrieges, der gefürchtete Dritte Durchgang. Tatsächlich hatten wir seit 100 Jahren keinen wirklichen Frieden, der Zweite Weltkrieg hat sich folgerichtig aus dem Ersten entwickelt und der Zweite wurde bis heute nicht beendet. Der Dritte könnte im Nahen Osten seinen Ausgang nehmen, wäre aber für die Staaten - und damit für die Zionisten – letztlich nicht zu gewinnen.


Wir Deutschen wären, ob wir wollen oder nicht, in jedem Fall beteiligt. Aber selbst wenn es nicht zum Äußersten kommen sollte, so stehen wir zumindest vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch sonders Gleichen. Als Volk müssen wir uns daher auf schwere Notlagen einstellen und für den Notfall rüsten. Das bedeutet Notfallvorsorge auf allen Ebenen.


Im Kampf ums Überleben müssen wir uns auf Auseinandersetzungen mit den hier lebenden Ausländern einstellen. Die Großstädte werden zu Kampfzonen, das Land – vor allem die Mittelgebirge - zu Rückzugszonen.


Die Besatzungsmacht, die uns vor allem in den Luftbasen Ramstein und Leipzig begegnet, die ihre Kommandozentralen für Europa, Asien und Afrika im Raum Stuttgart vorhält, die Waffensysteme aller Art einschließlich Atombomben in allen westlichen Bundesländern lagert, würde nicht zögern, einen offenen Aufstand niederzuschlagen, doch ist ein solcher zumindest anfangs unwahrscheinlich.

Möglich ist indessen, daß die BRD als staatsähnliche Selbstverwaltung zusammenbricht, die Besatzungsmacht wie 1945 wieder die Kontrolle zu übernehmen versucht und sich gleichzeitig eine unabhängige Notverwaltung in Deutschland bildet. Dies um so mehr, als sich unser Volk unter Bedingungen des Bürgerkrieges – allerdings nicht Deutsche gegen Deutsche, sondern Einheimische gegen Fremde – in selbständigen Bürgerwehren zusammenschließen würde.


Rettung im Schutz der SOZ ?


Gelingt dies, dann könnte Deutschland unter den Schirm der SOZ, also der „Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit“ schlüpfen, die sich über diesen Zuwachs nur freuen könnte.

Die SOZ besteht derzeit aus den Atommächten Rußland und China und einigen zentralasiatischen Staaten. Indien, Pakistan, der Iran und Venezuela haben Beobachterstatus und eine ganze Reihe weiterer Staaten wie Weißrußland und das NATO-Mitglied Türkei und bekunden ihr Interesse an einem Anschluß.


Es ist schwer, heute genaue Aussagen darüber zu machen, was auf uns zukommt mit Ausnahme der Feststellung, daß es hart kommen wird. Um so mehr müssen wir uns auf alle Möglichkeiten einrichten und vorplanen. Unter dem Schirm der SOZ wird es das System kaum wagen, Mitteleuropa zu zerstören - oder anders ausgedrückt: die SOZ würde dies nicht zulassen, weil die Industrie- und Wirtschaftskapazität dieses Raumes unverzichtbar ist. Und die SOZ wäre in der Lage, einen offenen Krieg nach Nordamerika zu tragen. In jedem Fall ist trotz kurzfristig drohender Gefahren langfristig Hoffnung angesagt. Das System „Zionismus“ schwächelt, eine Gegenkraft, die SOZ, hat sich entwickelt und wir haben Aussicht, mit dieser zumindest langfristig zusammenzuwirken.

Aufgrund der geographischen Gegebenheiten würde sich hieraus ein eurasischer Wirtschaftraum entwickeln, wie ihn schon Karl Haushofer in den dreißiger Jahren vorhergesagt hat und Putin dabei ist, ihn umzusetzen. Dazu braucht er Deutschland, und zwar Deutschland als Ganzes.

Deutschland hätte in dieser Lage gute Aussicht, als Reich wieder aufzuerstehen und dem Rest Europas Halt und Sicherheit zu bieten in einem vereinigten Europa der Vaterländer oder, wie Bernhard Schaub das als Schweizer sieht, als Europäische Eidgenossenschaft.


Damit beantwortet sich die Frage, was nach der BRD kommt: das Ende des bodenlosen Abstieges, das Wiedererlangen der eigenen, deutschen Kraft in unserem Nationalstaat, dem Deutschen Reich und eine Zukunft für unsere Jugend in Europa, die vielversprechender nicht sein könnte.

Rigolf  H e n n i g

 

Quelle: Zeitschrift „Volk in Bewegung“

 

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