Wie souverän ist
diese BRD?
Die
BRD wurde 1949 gegründet, ebenfalls aus diesem
Jahr stammt das Grundgesetz, bei dem
Konrad Adenauer
warnt, daß das von den Alliierten eingesetzte
Gremium „kein Mandat des deutschen Volkes hat,
sondern das der Alliierten.“ Die drei Westzonen
wurden auf Wunsch und Weisung der Alliierten zu
einem Bundesstaat BRD zusammengeschlossen. Man
war damals, Besatzungsstatut hin — oder her,
schon stolz, angeblich teilsouverän zu sein, was
natürlich in den 50er Jahren nur zu einem
verschwindend kleinen Teil stimmte. In
Wirklichkeit zog sich die Unselbständigkeit und
die alliierte Weisungsgebundenheit noch sehr
lang hin. Erstmals bei den Vorbereitungen zur
kleinen Wiedervereinigung mit Mitteldeutschland
1989, also der damaligen DDR gab es Fortschritte
bei der Souveränität und Selbstbestimmung. Doch
voll souverän sind wir bis heute noch immer
nicht, auch 65 Jahre nach dem Ende des zweiten
Weltkrieges.
Wir wollen an Hand von einigen Beispielen der
Sache einmal etwas auf den Grund gehen:
Da wären an erster Stelle die in Büchel/Rhl.Pfalz
noch immer lagernden Atombomben zu nennen. Im
April 2009 stellten löblicherweise Abgeordnete
der FDP im Bundestag den Antrag, die bis heute
in Deutschland stationierten Nuklear-Waffen der
USA endlich aus unserem Land abzuziehen. Das
Bundesverteidigungsministerium hat die
anhaltende Präsenz von US-Nuklearwaffen in
Deutschland sofort unterwürfig verteidigt. Die
Frage stellt sich, ob dies auf Grund des immer
noch zu Teilen geltenden Besatzungsrechts
geschieht? Jedenfalls ein Akt von Souveränität
Deutschlands ist es nicht!
Da wären an nächster Stelle die
„Feindstaatenklauseln“ [⇐]
der UNO-Charta, die Art. 53 und 107 zu nennen,
nach denen die Alliierten noch immer ein
militärisches Interventionsrecht haben, das
heißt Deutschland jederzeit wieder besetzen zu
können, „wenn Deutschland eine aggressive
Politik betreibt.“ Ein ausgesprochener
Gummiparagraph, der alle Deutungen offen läßt.
Die Bundesregierung behauptet zwar immer wieder,
die Paragraphen 53 und 107 seien „obsolet“, also
ungültig/unüblich geworden. Dann erhebt sich
allerdings die Frage, warum die internationalen
Mächte alles tun, um diese beiden Paragraphen
nicht schon längst durch Beschluß zu löschen?
Nach deutscher Souveränität sieht das wohl nicht
aus, denn die Bundesregierungen der letzten
Jahre haben auch nichts getan, um diese
Anachronismen zu tilgen.
Ein ganz heikles Kapitel für die angebliche
Souveränität der BRD sind die Goldreserven der
deutschen Zentralbank, nämlich 3433 Tonnen Gold,
also die zweitgrößten der Welt! Bundesbank und
Bundesregierung hatten die Auslagerung in die
USA und London als Sicherheitsmaßnahme
deklariert, um bei einem eventuellen Einmarsch
der Sowjets während des kalten Krieges des
Goldes nicht verlustig zu gehen. 20 Jahre nach
Beendigung des kalten Krieges und dem Abbau des
Eisernen Vorhanges besteht kein vernünftiger
Grund mehr, die Goldreserven nicht endlich aus
dem Fort Nox in den USA und aus London
zurückzuholen. Ende der Sechziger Jahre
verlangten die USA noch immer
„Besatzungskosten“, die sie nun verschämt
„Stationierungskosten“ nannten. Man „einigte“
sich, daß die Bundesbank die Goldreserven
solange nicht zrückholt, wie die USA
Militärstützpunkte in der BRD unterhalten.
Ein souveränes Land teilt den ehemaligen
Besatzungsmächten mit, daß alle ausländischen
Militärstützpunkte in Deutschland innerhalb von
drei Jahren aufzulösen sind. Danach werde die
Bundesregierung geeignete Maßnahmen einleiten
und die Goldreserven aus den USA und England
zurückholen. Da dies bis heute nicht geschehen
ist, Souveränität also Fehlanzeige!
Ein Kenner der Verhältnisse und früheres
Mitglied der Bundesregierung meint: „Die USA
betrachten das deutsche Gold als eine Art
Wohlverhaltenspfand“! Die Bundesregierung ist
also deshalb viel leichter erpreßbar!
Souveränität, wo bist Du?
Erwin Arlt
Aus der Zeitung „Unsere Deutsche Heimat“ Nr.90.
(Bund für Gesamtdeutschland) |