Das
Amt des Polizeipräsidenten von Dresden gilt
möglicherweise als Sprungbrett für höhere Weihen.
Der Vorgänger des derzeitigen Polizeipräsidenten
Dieter Hanitsch, der jetzige sächsische
Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, erhielt am
2. Juli 2009 den erstmals verliehenen
„Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage“. Damit
würdigte der Zentralrat der Juden in Deutschland
„die Verdienste von Merbitz im Kampf gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus“.
Im „Gemeinsamer Aufruf zum 13. Februar 2010“ hat
die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt
Dresden Helma Orosz (CDU) die „demokratischen
Kräfte“ und „zivilgesellschaftliche Akteure sowie
die Bürgerinnen und Bürger zum gemeinsamen Handeln
am 13. Februar 2010 eingeladen“. Damit solle ein
„deutliches Signal gegen den zu erwartenden
rechtsextremen Aufmarsch gesetzt werden“.
Unterstützer des Aufrufes ist u.a. Dieter Hanitsch,
Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium
Dresden. Laut der Online-Ausgabe der Sächsischen
Zeitung vom 11. Februar wußten Orosz und Hanitsch
welche Geister sie da riefen: “Ein Großaufgebot
der Polizei soll Ausschreitungen verhindern. Denn
außer den Neonazis haben sich Tausende
Gegendemonstranten in der Elbestadt angesagt. Der
Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch rechnet
mit etwa 2500 Gewaltbereiten.”
Die CDU-Bürgermeisterin hat somit den linken
Schlägerbanden den organisatorischen Rahmen für
ihre Straftaten gegeben. Und ein führender
Polizeibeamter hat Gerichtsurteile bewußt
unterlaufen und mit Kriminellen zumindest indirekt
kooperiert, um das von vorneherein beabsichtigte
Verbot des Trauermarsches der JLO zu begründen.
Gewalttätige Linksextremisten konnten über Stunden
Straßen und Bahngleise besetzen, Menschen
angreifen und verletzen und Busse und Autos mit
Eisenstangen beschädigen, ohne daß die Polizei
wirksam dagegen vorging. Obwohl der Polizeiführung
die Zusammenrottungen gewalttätiger Autonomer
bereits im Vorfeld bekannt waren, gab es keinerlei
Präventivmaßnahmen. Auch der Dresdner Normalbürger
hat am 13. Februar 2010 die Entstehung
rechtsfreier Räume erleben dürfen und registriert,
daß die Polizei Straftaten stillschweigend duldet.
Ein Vorgeschmack auf den Bürgerkrieg? Jedenfalls
eine gewünschte Strategie gegen die Nationale
Opposition. Von „Neues Deutschland“ über „taz“ bis
„Bild“ feierten alle den Erfolg über die Rechten.
Das Aushebeln gerichtlich erstrittener Grundrechte
durch den kalkulierten Einsatz von organisierten
Antifa-Schlägerbanden könnte Schule machen.
Dies lenkt den Blick auf die bisher immer noch
vorherrschende Rechtsgläubigkeit im nationalen
Lager. Obwohl sich die Fälle von politischer
Korruption und Gesinnungsjustiz zu einem
unübersehbaren Berg aufgetürmt haben, glauben
viele noch an „korrekte“ Richter und „korrekte“
Polizeipräsidenten. Andere glauben noch an
„korrekte“ Wahlen, die einen politischen Umschwung
herbeiführen würden. Die Vorgänge in Dresden haben
den Rechtsstaat in Frage gestellt. Es sind nicht
die ersten dieser Art und es werden weitere
folgen. Das Regime wird immer öfter Gewalttäter
gegen die Opposition hetzen und die gesteuerten
Medien werden Beifall zollen. Es wird soweit
kommen, daß die „Bild“-Zeitung ihren Lesern sogar
Todesopfer als Notwehrakt der „wehrhaften
Demokratie“ verkaufen wird.
Der Nationale Widerstand hat mit neuen Strategien
zu reagieren. Bisher ist oft zu brav und mit
großem Aufwand agiert worden. Künftig sollte mehr
auf Effizienz geachtet werden. Viele kleine
Nadelstiche sind wirksamer als große Schläge. Die
Methoden der List und Täuschung sind angebracht
wenn es an Quantität fehlt. Neue Formen des
politischen Kampfes sind überfällig!
Roland Wuttke
Anbei: Strafanzeige gegen Polizeipräsident Dieter
Hanitsch (zur Nachahmung empfohlen). Sicherlich
wird die Staatsanwaltschaft die Anzeigen
niederschlagen, doch es werden Vorgänge
geschaffen, die eine spätere Strafverfahren
erleichtern.
Staatsanwaltschaft Dresden
Postfach 16 02 06
01288 Dresden
15.02.2010
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag wegen des Verdachts
der Beihilfe zu Straftaten wie Landfriedensbruch,
schwerer gefährlicher Körperverletzung,
vorsätzlicher Sachbeschädigung, sowie
Strafvereitelung im Amt und anderer möglicher
Straftaten, gegen Polizeipräsident
Dieter Hanitsch
zu ermitteln über Polizeidirektion Dresden,
Schießgasse 7, 01067 Dresden, unter der
Voraussetzung, daß Dieter Hanitsch der am 13.
Februar 2010 verantwortliche Gesamteinsatzleiter
der Polizeikräfte in Dresden war. Sollte eine
andere Person für die Koordination der
Polizeikräfte verantwortlich gewesen sein, richtet
sich der Strafantrag gegen diese Person, die im
weiteren Text als „Beschuldigter“ genannt wird.
Begründung:
Am Samstag, den 13. Februar 2010 sollte in
Dresden, der seit mehreren Jahren von der Jungen
Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) gewaltfrei
durchgeführte Trauermarsch zum Gedenken an die
Opfer des alliierten Bombenterrors stattfinden.
Die Verwaltungsgerichte hatten zuvor der JLO das
Recht zu einem Demonstrationsmarsch zugesprochen.
Vor und während der Veranstaltung kam es zu einer
organisierten Zusammenrottung von gewaltbereiten
Gegendemonstranten im Bereich um den
Bahnhofsvorplatz Dresden-Neustadt. Der
Zusammenrottung wurde durch ein Aufruf zu einer
Menschenkette unter dem Motto Bündnis “Nazifrei –
Dresden stellt sich quer!” der organisatorische
Rahmen gegeben. Auf der Internetseite wird als
Unterstützer des Aufrufes u. a. „Dieter Hanitsch,
Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium
Dresden“ genannt. Nach öffentlichen Bekundungen
war das Ziel des Aufrufes, das erstrittene
Demonstrationsrecht durch Blockaden zu verhindern.
In dem der Beschuldigte sich als Unterstützer des
Aufrufes zu erkennen gibt, ließ er die Duldung von
Rechtsbrüchen bereits im Vorfeld erkennen. Dem
Beschuldigten war bekannt, daß der Trauermarsch
der JLO gegebenenfalls auch gewaltsam verhindert
werden sollte. Er wußte vom Gewaltpotential der
Blockierer. Beweis: SZ-Online 11.02.10: “Ein
Großaufgebot der Polizei soll Ausschreitungen
verhindern. Denn außer den Neonazis haben sich
Tausende Gegendemonstranten in der Elbestadt
angesagt. Der Dresdner Polizeipräsident Dieter
Hanitsch rechnet mit etwa 2500 Gewaltbereiten.”
Der offenbar politisch korrumpierte Beschuldigte
hatte von Anfang an die Absicht, es zu keinen
Trauermarsch der JLO kommen zu lassen. Dazu wurden
die Teilnehmer der JLO-Veranstaltung in den mit
Doppelgittern abgesperrten Platz vor dem Bahnhof
Dresden-Neustadt verbracht. Der Beschuldigte
täuschte die Teilnehmer über seine wahre Absicht,
der Verhinderung des Trauermarsches, in dem er
zeitweilig der Eindruck erweckte, der Marsch könne
auf einer alternativen Route stattfinden.
Tatsächlich hatte er, in Komplizenschaft mit
kriminellen Gewalttätern, eine Blockade der
vorgesehenen Route zugelassen. Sie hierzu den
Bericht der taz vom 14.02.2010:
„Bereits um neun Uhr morgens tauchen die ersten
linken Gegenprotestler in der Dresdner Neustadt
auf. Wenig später befinden sich Sitzblockaden in
allen Straßen um den Bahnhof. Abgeordnete der
Linkspartei aus Sachsen, Thüringen und Hessen
melden auf der Hansastraße hinter dem Bahnhof
spontan eine öffentliche Fraktionssitzung an.
“Jetzt diskutieren wir erst mal die
Geschäftsordnung”, schmunzelt Hessens
Linke-Fraktionschef Willi von Ooyen. “Das kann
dauern.” Noch bevor der Neonazi-Tross eintrifft,
winkt ein bayrischer Polizei-Einsatzleiter ab:
“Wenn das hier friedlich bleibt, können wir die
nicht mehr alle räumen. Dann kommen die
Rechtsextremen nicht weg.” Es bleibt friedlich.“
Aufgabe der Polizei-Einsatzleitung wäre es
hingegen gewesen, geltendes Recht durchzusetzen,
und die von Verwaltungsgerichten erlaubte
Demonstration zu ermöglichen. Dazu wäre es
erforderlich gewesen, wie schon im Vorjahr, die
vorgesehen Demonstrationsroute von Blockierern
freizuhalten. Tatsächlich wurde den Blockierern
ausreichend Zeit zur Besetzung der Route gegeben
um hernach zu erklären, daß „für die Sicherheit
des Demonstrationszuges nicht gesorgt“ werden
könne. Es wurde zugelassen, daß Bahngleise und
Straßen über Stunden besetzt gehalten wurden.
Der ernsthafte Wille zur Freihaltung der Route
seitens der Polizei war zu keinem Zeitpunkt
erkennbar, obwohl die Polizeikräfte dazu durchaus
in der Lage gewesen wären.
Das eigentliche Fehlverhalten des Beschuldigten,
das Fehlen jeglicher Prävention gegen
gewaltbereite Linksextremisten, kann auch durch
„Versagen“ nicht erklärt werden.
Abgesehen davon, daß ein führender Polizeibeamter
erstrittenes Recht bewußt unterläuft und mit
Kriminellen zumindest indirekt kooperiert, hat er
hier die Entstehung rechtsfreier Räume begünstigt.
Er hat es zudem zugelassen, daß Polizeikräfte,
offenbar mit Absicht, Teilnehmer der
JLO-Veranstaltung mit Teilnehmer der
Gegenveranstaltung konfrontiert haben. Ferner hat
er zugelassen, daß Gewalttäter Kraftfahrzeuge,
offenbar gezielt und vorsätzlich mit Eisenstangen
attackieren konnten. So wurde mein Fahrzeug
Kennzeichen AIC-YA492, abgestellt in der
Friedenstraße etwa 50 m von
Polizeieinsatzfahrzeugen (Kennzeichen u.a.
LSA-48921 und MD-30017) entfernt, „entglast“ und
umgeworfen. Anwohner berichteten, daß die
Polizeikräfte keine Anstalten machten, dagegen
einzuschreiten. Darauf angesprochen, erklärte der
Polizeibeamte im Einsatzfahrzeug, er hätte nicht
einschreiten dürfen und können.
Die Zusammenrottung des sog. schwarzen Blocks
vermummter Gewalttäter war der Polizei bekannt und
wäre durch Präventivmaßnahmen zu unterbinden
gewesen. Ein erheblicher Teil des entstandenen
Personen- und Sachschadens wäre so vermeidbar
gewesen. Der Beschuldigte hat somit nachweislich
Straftaten begünstigt. Diese Begünstigung gehörte
aber zum seinem politischen Kalkül, da somit die
kritische Lage erzeugt wurde, die zur Begründung
eines Demonstrationsverbotes für die
JLO-Veranstaltung herhalten mußte.
Nach deutschem Strafrecht wird wegen
Strafvereitelung bestraft, wer absichtlich oder
wissentlich die Bestrafung eines Täters oder
Teilnehmers an einer Straftat vereitelt. Dabei
werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung
als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung
einbezogen. Im vorliegenden Fall wird Vereitelung
der Strafverfolgung im Sinne der §§ 258 und 258a
angezeigt. Notwendig ist eine rechtswidrige
Vortat; bei der Strafvereitelung handelt es sich
um ein Anschlußdelikt.
Der Einsatzleitung der Polizei war die
Gefährdungslage bekannt. Der Beschuldigte hat
nicht genehmigte Gegenveranstaltungen und die
daraus erfolgten Straftaten vorsätzlich gewähren
lassen, obwohl ihm die Rechtswidrigkeit und das
Gefährdungspotential der Zusammenrottungen bekannt
war. Es waren zu keinem Zeitpunkt präventive
Maßnahmen der Polizei gegen die Zusammenrottungen
erkennbar. Möglicherweise hatte der Beschuldigte
die Order, die Gegendemonstrationen gewähren zu
lassen, da sie von der politischen Führung in
Dresden organisiert waren. Dies ändert aber nichts
an der Strafbarkeit seines Handelns.
Der Strafantrag wir öffentlich gemacht. Er wird
weiter betrieben, auch wenn die Staatsanwaltschaft
die Aufnahme von Ermittlungen verweigern sollte.
Dies hat zur Folge, daß das Strafverfahren gegen
den Beschuldigten, ggf. nach Wiederherstellung
rechtsstaatlicher Bedingungen, fortgesetzt wird.
Hochachtungsvoll
Roland Wuttke
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