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Dresdner Trauermarsch 2010

 

Dresden 13.02.2010

 

 

Gedenkmarsch.de

Bilderschau

Veranstaltungsbericht

Bericht – AG Germania

Bericht – Rene Despang

Protestmarsch – Bautzen

Wer das Weinen verlernt hat...

Dresden: Ein Fazit

 

"BRD ist die Karikatur eines Rechtsstaates"

 

Erste Stimmungsbilder vom gestrigen Tag aus Dresden (14.02.2010)

 

Trauermarsch in Dresden: Polizei verhindert Veranstaltung! (13.02.2010)

 

Demokraten wieder einmal würdelos

 

Christian Worch über den Trauermarsch von Dresden

 

Es war die Hölle: Dresden 13. Februar 1945

 

Der Untergang Dresdens

 

 

DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Deutschen aus Russland

  Pressedienst

 

Roland Wuttke zum Dresdner Trauermarsch

 

Das Amt des Polizeipräsidenten von Dresden gilt möglicherweise als Sprungbrett für höhere Weihen. Der Vorgänger des derzeitigen Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch, der jetzige sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, erhielt am 2. Juli 2009 den erstmals verliehenen „Paul-Spiegel-Preis für Zivilcourage“. Damit würdigte der Zentralrat der Juden in Deutschland „die Verdienste von Merbitz im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.

Im „Gemeinsamer Aufruf zum 13. Februar 2010“ hat die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden Helma Orosz (CDU) die „demokratischen Kräfte“ und „zivilgesellschaftliche Akteure sowie die Bürgerinnen und Bürger zum gemeinsamen Handeln am 13. Februar 2010 eingeladen“. Damit solle ein „deutliches Signal gegen den zu erwartenden rechtsextremen Aufmarsch gesetzt werden“. Unterstützer des Aufrufes ist u.a. Dieter Hanitsch, Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium Dresden. Laut der Online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung vom 11. Februar wußten Orosz und Hanitsch welche Geister sie da riefen: “Ein Großaufgebot der Polizei soll Ausschreitungen verhindern. Denn außer den Neonazis haben sich Tausende Gegendemonstranten in der Elbestadt angesagt. Der Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch rechnet mit etwa 2500 Gewaltbereiten.”

Die CDU-Bürgermeisterin hat somit den linken Schlägerbanden den organisatorischen Rahmen für ihre Straftaten gegeben. Und ein führender Polizeibeamter hat Gerichtsurteile bewußt unterlaufen und mit Kriminellen zumindest indirekt kooperiert, um das von vorneherein beabsichtigte Verbot des Trauermarsches der JLO zu begründen. Gewalttätige Linksextremisten konnten über Stunden Straßen und Bahngleise besetzen, Menschen angreifen und verletzen und Busse und Autos mit Eisenstangen beschädigen, ohne daß die Polizei wirksam dagegen vorging. Obwohl der Polizeiführung die Zusammenrottungen gewalttätiger Autonomer bereits im Vorfeld bekannt waren, gab es keinerlei Präventivmaßnahmen. Auch der Dresdner Normalbürger hat am 13. Februar 2010 die Entstehung rechtsfreier Räume erleben dürfen und registriert, daß die Polizei Straftaten stillschweigend duldet. Ein Vorgeschmack auf den Bürgerkrieg? Jedenfalls eine gewünschte Strategie gegen die Nationale Opposition. Von „Neues Deutschland“ über „taz“ bis „Bild“ feierten alle den Erfolg über die Rechten. Das Aushebeln gerichtlich erstrittener Grundrechte durch den kalkulierten Einsatz von organisierten Antifa-Schlägerbanden könnte Schule machen.

Dies lenkt den Blick auf die bisher immer noch vorherrschende Rechtsgläubigkeit im nationalen Lager. Obwohl sich die Fälle von politischer Korruption und Gesinnungsjustiz zu einem unübersehbaren Berg aufgetürmt haben, glauben viele noch an „korrekte“ Richter und „korrekte“ Polizeipräsidenten. Andere glauben noch an „korrekte“ Wahlen, die einen politischen Umschwung herbeiführen würden. Die Vorgänge in Dresden haben den Rechtsstaat in Frage gestellt. Es sind nicht die ersten dieser Art und es werden weitere folgen. Das Regime wird immer öfter Gewalttäter gegen die Opposition hetzen und die gesteuerten Medien werden Beifall zollen. Es wird soweit kommen, daß die „Bild“-Zeitung ihren Lesern sogar Todesopfer als Notwehrakt der „wehrhaften Demokratie“ verkaufen wird.

Der Nationale Widerstand hat mit neuen Strategien zu reagieren. Bisher ist oft zu brav und mit großem Aufwand agiert worden. Künftig sollte mehr auf Effizienz geachtet werden. Viele kleine Nadelstiche sind wirksamer als große Schläge. Die Methoden der List und Täuschung sind angebracht wenn es an Quantität fehlt. Neue Formen des politischen Kampfes sind überfällig!

Roland Wuttke

Anbei: Strafanzeige gegen Polizeipräsident Dieter Hanitsch (zur Nachahmung empfohlen). Sicherlich wird die Staatsanwaltschaft die Anzeigen niederschlagen, doch es werden Vorgänge geschaffen, die eine spätere Strafverfahren erleichtern.

Staatsanwaltschaft Dresden

Postfach 16 02 06

01288 Dresden

15.02.2010

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafantrag wegen des Verdachts der Beihilfe zu Straftaten wie Landfriedensbruch, schwerer gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, sowie Strafvereitelung im Amt und anderer möglicher Straftaten, gegen Polizeipräsident

Dieter Hanitsch

zu ermitteln über Polizeidirektion Dresden, Schießgasse 7, 01067 Dresden, unter der Voraussetzung, daß Dieter Hanitsch der am 13. Februar 2010 verantwortliche Gesamteinsatzleiter der Polizeikräfte in Dresden war. Sollte eine andere Person für die Koordination der Polizeikräfte verantwortlich gewesen sein, richtet sich der Strafantrag gegen diese Person, die im weiteren Text als „Beschuldigter“ genannt wird.

Begründung:

Am Samstag, den 13. Februar 2010 sollte in Dresden, der seit mehreren Jahren von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) gewaltfrei durchgeführte Trauermarsch zum Gedenken an die Opfer des alliierten Bombenterrors stattfinden. Die Verwaltungsgerichte hatten zuvor der JLO das Recht zu einem Demonstrationsmarsch zugesprochen. Vor und während der Veranstaltung kam es zu einer organisierten Zusammenrottung von gewaltbereiten Gegendemonstranten im Bereich um den Bahnhofsvorplatz Dresden-Neustadt. Der Zusammenrottung wurde durch ein Aufruf zu einer Menschenkette unter dem Motto Bündnis “Nazifrei – Dresden stellt sich quer!” der organisatorische Rahmen gegeben. Auf der Internetseite wird als Unterstützer des Aufrufes u. a. „Dieter Hanitsch, Leitender Polizeidirektor Polizeipräsidium Dresden“ genannt. Nach öffentlichen Bekundungen war das Ziel des Aufrufes, das erstrittene Demonstrationsrecht durch Blockaden zu verhindern.

In dem der Beschuldigte sich als Unterstützer des Aufrufes zu erkennen gibt, ließ er die Duldung von Rechtsbrüchen bereits im Vorfeld erkennen. Dem Beschuldigten war bekannt, daß der Trauermarsch der JLO gegebenenfalls auch gewaltsam verhindert werden sollte. Er wußte vom Gewaltpotential der Blockierer. Beweis: SZ-Online 11.02.10: “Ein Großaufgebot der Polizei soll Ausschreitungen verhindern. Denn außer den Neonazis haben sich Tausende Gegendemonstranten in der Elbestadt angesagt. Der Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch rechnet mit etwa 2500 Gewaltbereiten.”

Der offenbar politisch korrumpierte Beschuldigte hatte von Anfang an die Absicht, es zu keinen Trauermarsch der JLO kommen zu lassen. Dazu wurden die Teilnehmer der JLO-Veranstaltung in den mit Doppelgittern abgesperrten Platz vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt verbracht. Der Beschuldigte täuschte die Teilnehmer über seine wahre Absicht, der Verhinderung des Trauermarsches, in dem er zeitweilig der Eindruck erweckte, der Marsch könne auf einer alternativen Route stattfinden. Tatsächlich hatte er, in Komplizenschaft mit kriminellen Gewalttätern, eine Blockade der vorgesehenen Route zugelassen. Sie hierzu den Bericht der taz vom 14.02.2010:

„Bereits um neun Uhr morgens tauchen die ersten linken Gegenprotestler in der Dresdner Neustadt auf. Wenig später befinden sich Sitzblockaden in allen Straßen um den Bahnhof. Abgeordnete der Linkspartei aus Sachsen, Thüringen und Hessen melden auf der Hansastraße hinter dem Bahnhof spontan eine öffentliche Fraktionssitzung an. “Jetzt diskutieren wir erst mal die Geschäftsordnung”, schmunzelt Hessens Linke-Fraktionschef Willi von Ooyen. “Das kann dauern.” Noch bevor der Neonazi-Tross eintrifft, winkt ein bayrischer Polizei-Einsatzleiter ab: “Wenn das hier friedlich bleibt, können wir die nicht mehr alle räumen. Dann kommen die Rechtsextremen nicht weg.” Es bleibt friedlich.“

Aufgabe der Polizei-Einsatzleitung wäre es hingegen gewesen, geltendes Recht durchzusetzen, und die von Verwaltungsgerichten erlaubte Demonstration zu ermöglichen. Dazu wäre es erforderlich gewesen, wie schon im Vorjahr, die vorgesehen Demonstrationsroute von Blockierern freizuhalten. Tatsächlich wurde den Blockierern ausreichend Zeit zur Besetzung der Route gegeben um hernach zu erklären, daß „für die Sicherheit des Demonstrationszuges nicht gesorgt“ werden könne. Es wurde zugelassen, daß Bahngleise und Straßen über Stunden besetzt gehalten wurden.

Der ernsthafte Wille zur Freihaltung der Route seitens der Polizei war zu keinem Zeitpunkt erkennbar, obwohl die Polizeikräfte dazu durchaus in der Lage gewesen wären.

Das eigentliche Fehlverhalten des Beschuldigten, das Fehlen jeglicher Prävention gegen gewaltbereite Linksextremisten, kann auch durch „Versagen“ nicht erklärt werden.

Abgesehen davon, daß ein führender Polizeibeamter erstrittenes Recht bewußt unterläuft und mit Kriminellen zumindest indirekt kooperiert, hat er hier die Entstehung rechtsfreier Räume begünstigt. Er hat es zudem zugelassen, daß Polizeikräfte, offenbar mit Absicht, Teilnehmer der JLO-Veranstaltung mit Teilnehmer der Gegenveranstaltung konfrontiert haben. Ferner hat er zugelassen, daß Gewalttäter Kraftfahrzeuge, offenbar gezielt und vorsätzlich mit Eisenstangen attackieren konnten. So wurde mein Fahrzeug Kennzeichen AIC-YA492, abgestellt in der Friedenstraße etwa 50 m von Polizeieinsatzfahrzeugen (Kennzeichen u.a. LSA-48921 und MD-30017) entfernt, „entglast“ und umgeworfen. Anwohner berichteten, daß die Polizeikräfte keine Anstalten machten, dagegen einzuschreiten. Darauf angesprochen, erklärte der Polizeibeamte im Einsatzfahrzeug, er hätte nicht einschreiten dürfen und können.

Die Zusammenrottung des sog. schwarzen Blocks vermummter Gewalttäter war der Polizei bekannt und wäre durch Präventivmaßnahmen zu unterbinden gewesen. Ein erheblicher Teil des entstandenen Personen- und Sachschadens wäre so vermeidbar gewesen. Der Beschuldigte hat somit nachweislich Straftaten begünstigt. Diese Begünstigung gehörte aber zum seinem politischen Kalkül, da somit die kritische Lage erzeugt wurde, die zur Begründung eines Demonstrationsverbotes für die JLO-Veranstaltung herhalten mußte.

Nach deutschem Strafrecht wird wegen Strafvereitelung bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Bestrafung eines Täters oder Teilnehmers an einer Straftat vereitelt. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen. Im vorliegenden Fall wird Vereitelung der Strafverfolgung im Sinne der §§ 258 und 258a angezeigt. Notwendig ist eine rechtswidrige Vortat; bei der Strafvereitelung handelt es sich um ein Anschlußdelikt.

Der Einsatzleitung der Polizei war die Gefährdungslage bekannt. Der Beschuldigte hat nicht genehmigte Gegenveranstaltungen und die daraus erfolgten Straftaten vorsätzlich gewähren lassen, obwohl ihm die Rechtswidrigkeit und das Gefährdungspotential der Zusammenrottungen bekannt war. Es waren zu keinem Zeitpunkt präventive Maßnahmen der Polizei gegen die Zusammenrottungen erkennbar. Möglicherweise hatte der Beschuldigte die Order, die Gegendemonstrationen gewähren zu lassen, da sie von der politischen Führung in Dresden organisiert waren. Dies ändert aber nichts an der Strafbarkeit seines Handelns.

Der Strafantrag wir öffentlich gemacht. Er wird weiter betrieben, auch wenn die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen verweigern sollte. Dies hat zur Folge, daß das Strafverfahren gegen den Beschuldigten, ggf. nach Wiederherstellung rechtsstaatlicher Bedingungen, fortgesetzt wird.

Hochachtungsvoll

Roland Wuttke

 

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