JLO: Hände weg vom Trauermarsch in Dresden
Die Verhinderung einer ordnungsgemäß
angemeldeten Demonstration ist
rechtswidrig! Verwaltungsgericht
Dresden stärkt verfassungsrechtlich
geschütztes Demonstrationsrecht!
Die Junge Landsmannschaft
Ostdeutschland (JLO) hatte sich im
Februar 2010 gegen die Auflage,
lediglich eine stationäre Kundgebung
abzuhalten, in zwei gerichtlichen
Eilverfahren erfolgreich zur Wehr
gesetzt. Die Polizei hatte gegen
eine klare Aussage des Gerichtes den
geplanten Trauermarsch dennoch nicht
ermöglicht. Deshalb strengte die JLO
ein Verfahren gegen den Freistaat
Sachsen an, bei dem sie von
Rechtsanwalt Ingmar Knop unterstützt
wurde.
In ihrem nun verkündeten Urteil
verwies die 6. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dresden auf das
verfassungsrechtlich geschützte
Demonstrationsrecht. Der Freistaat
hat es rechtswidrig (!) unterlassen,
"durch Einsatz geeigneter
polizeilicher Mittel den Aufzug des
Klägers" zu gewährleisten. (Az: 6 K
366/10).
Damit dürfte es nun auch für den
letzten deutlich werden, wer sich
auf dem Boden von Recht und Gesetz
bewegt und wer nicht. In der
umfangreichen Beweisaufnahme zur
Planung und Gestaltung des
Polizeieinsatzes wurde auch immer
wieder herausgestellt, daß die
Teilnehmer der JLO-Veranstaltung
eindeutig als Nichtstörer und
gewaltfrei zu bewerten sind.
Gefährdungen für Leib und Leben
sowie gegen Sachgüter gingen stets
von den linken Störern aus. Ebenso
wurden die Angriffe auf
Polizeibeamte durch linke Chaoten
beklagt.
Die Botschaft der JLO richtet sich
vor allem an die Verursacher von
Gewalt und Rechtsbruch, die
teilweise in den Chefetagen der
etablierten Parteien sitzen und
durch rechtswidrige Blockadeaufrufe
kriminelles linkes Gewaltpotential
anziehen und zu Straftaten
auffordern. Diese saßen leider nicht
auf der Anklagebank. Stattdessen
mußten sich hohe Polizeibeamte,
deren Redlichkeit außer Frage steht,
vor Gericht Vernehmungen unterziehen
und zum Prellbock einer unsäglichen
Politik machen lassen, die sie nicht
zu verantworten haben!
Inzwischen wurde durch RA Knop
Strafanzeige gegen folgende
Politiker gestellt:
Julia Bonk (Die Linke), Sabine
Friedel (SPD), Rico Gebhardt (Die
Linke), Antje Hermenau (Bündnis
90/Die Grünen), Henning Homann
(SPD), Eva Jähnigen (Bündnis 90/Die
Grünen), Marion Junge (Die Linke),
Hanka Kliese (SPD), Kerstin Köditz
(Die Linke), Dr. Volker Külow (Die
Linke), Johannes Lichdi (Bündnis
90/Die Grünen), Holger Mann (SPD),
Dirk Panter (SPD), Sebastian Scheel
(Die Linke) sowie Enrico Stange (Die
Linke).
In der Begründung der Anzeige heißt
es: "Vor dem Hintergrund dieser
Rechtsprechung ist davon auszugehen,
daß es sich bei den Blockaden, denen
die Polizei rechtswidrigerweise
nicht zielführend entgegengetreten
ist, um Straftaten gehandelt hat.
Nunmehr muß der Anzeigeerstatter zur
Kenntnis nehmen, daß die Angezeigten
erneut zur Blockade des auch am
diesjährigen 13. Februar geplanten
Trauermarsches der JLO aufrufen.
Dies geschieht unter anderem auf
www.dresden-nazifrei.com, und zwar
in der Weise, daß die Angezeigten
den dortigen Hetz- und
Blockadeaufruf unterstützen.“
Die Gegner unserer
Gedenkveranstaltung haben sich
verirrt und ihr aufgebautes
Schreckensgespenst a la
"Naziaufmarsch" ist in ihrem Hochmut
verbrannt. Mögen sie zu einer
sachlichen Auseinandersetzung
zurückfinden und ihre haltlose Hetze
und rechtswidrigen Blockadeaufrufe
für sich behalten.
Der 13. Februar 2011 wird es zeigen,
ob in Dresden Recht und Gesetz
gelten oder Willkür und Chaos,
verursacht durch verantwortungslose
profilierungssüchtige Politiker und
linkes Chaotentum.
Wir rufen die Dresdner auf, unsere
legitime sowie würdevolle und echte
Gedenkveranstaltung am 13. Februar
wahrzunehmen. Sie ist und bleibt
untrennbar mit Dresden verbunden!
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