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JLO: Hände weg vom Trauermarsch in Dresden

Die Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration ist rechtswidrig! Verwaltungsgericht Dresden stärkt verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrationsrecht! Die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) hatte sich im Februar 2010 gegen die Auflage, lediglich eine stationäre Kundgebung abzuhalten, in zwei gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Polizei hatte gegen eine klare Aussage des Gerichtes den geplanten Trauermarsch dennoch nicht ermöglicht. Deshalb strengte die JLO ein Verfahren gegen den Freistaat Sachsen an, bei dem sie von Rechtsanwalt Ingmar Knop unterstützt wurde.

In ihrem nun verkündeten Urteil verwies die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden auf das verfassungsrechtlich geschützte Demonstrationsrecht. Der Freistaat hat es rechtswidrig (!) unterlassen, "durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers" zu gewährleisten. (Az: 6 K 366/10).

Damit dürfte es nun auch für den letzten deutlich werden, wer sich auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegt und wer nicht. In der umfangreichen Beweisaufnahme zur Planung und Gestaltung des Polizeieinsatzes wurde auch immer wieder herausgestellt, daß die Teilnehmer der JLO-Veranstaltung eindeutig als Nichtstörer und gewaltfrei zu bewerten sind. Gefährdungen für Leib und Leben sowie gegen Sachgüter gingen stets von den linken Störern aus. Ebenso wurden die Angriffe auf Polizeibeamte durch linke Chaoten beklagt.

Die Botschaft der JLO richtet sich vor allem an die Verursacher von Gewalt und Rechtsbruch, die teilweise in den Chefetagen der etablierten Parteien sitzen und durch rechtswidrige Blockadeaufrufe kriminelles linkes Gewaltpotential anziehen und zu Straftaten auffordern. Diese saßen leider nicht auf der Anklagebank. Stattdessen mußten sich hohe Polizeibeamte, deren Redlichkeit außer Frage steht, vor Gericht Vernehmungen unterziehen und zum Prellbock einer unsäglichen Politik machen lassen, die sie nicht zu verantworten haben!

Inzwischen wurde durch RA Knop Strafanzeige gegen folgende Politiker gestellt:

Julia Bonk (Die Linke), Sabine Friedel (SPD), Rico Gebhardt (Die Linke), Antje Hermenau (Bündnis 90/Die Grünen), Henning Homann (SPD), Eva Jähnigen (Bündnis 90/Die Grünen), Marion Junge (Die Linke), Hanka Kliese (SPD), Kerstin Köditz (Die Linke), Dr. Volker Külow (Die Linke), Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen), Holger Mann (SPD), Dirk Panter (SPD), Sebastian Scheel (Die Linke) sowie Enrico Stange (Die Linke).

In der Begründung der Anzeige heißt es: "Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist davon auszugehen, daß es sich bei den Blockaden, denen die Polizei rechtswidrigerweise nicht zielführend entgegengetreten ist, um Straftaten gehandelt hat. Nunmehr muß der Anzeigeerstatter zur Kenntnis nehmen, daß die Angezeigten erneut zur Blockade des auch am diesjährigen 13. Februar geplanten Trauermarsches der JLO aufrufen. Dies geschieht unter anderem auf www.dresden-nazifrei.com, und zwar in der Weise, daß die Angezeigten den dortigen Hetz- und Blockadeaufruf unterstützen.“

Die Gegner unserer Gedenkveranstaltung haben sich verirrt und ihr aufgebautes Schreckensgespenst a la "Naziaufmarsch" ist in ihrem Hochmut verbrannt. Mögen sie zu einer sachlichen Auseinandersetzung zurückfinden und ihre haltlose Hetze und rechtswidrigen Blockadeaufrufe für sich behalten.

Der 13. Februar 2011 wird es zeigen, ob in Dresden Recht und Gesetz gelten oder Willkür und Chaos, verursacht durch verantwortungslose profilierungssüchtige Politiker und linkes Chaotentum.

Wir rufen die Dresdner auf, unsere legitime sowie würdevolle und echte Gedenkveranstaltung am 13. Februar wahrzunehmen. Sie ist und bleibt untrennbar mit Dresden verbunden!

 

 

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