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  Justizministerium nicht zuständig für
Mahlers Freilassung

 15. Januar 2011 - Am 16. Dezember 2010 schrieben Ursula Haverbeck, sowie Rigolf Hennig und Wolf von Stephani als Mitunterzeichner einen Brief an das Bundesjustizministerium, den Richterbund und das BVG. Sie forderten parallel zu Thorbjoern Jagland (Präsident des Nobel – Komitees), der von den Chinesen die Freilassung von Liu Xiaobo gefordert hatte, die Freilassung Horst Mahlers als logische Schlußfolgerung und aus den gleichen Gründen. Am 20. Dezember wurde eine Petition von Kevin Käther für Mahlers Freilassung freigeschaltet, die mitgezeichnet werden kann. Am 6. Januar 2011 bekam Ursula Haverbeck nun Antwort vom Bundesjustizministerium.

Darin erklärt die Beauftragte das BJM. nicht nur für nicht zuständig, sondern obendrein für nicht befugt überhaupt dazu Stellung zu nehmen, dieses stehe nur den „zuständigen Staatsanwalten und Gerichten“ zu. Des weiteren beruft sich das Justizministerium auf die „in unserer Verfassung (Hüstel…) festgeschriebenen richterlichen UNABHÄNGIGKEIT“.

Abgesehen davon, daß man als deutscher Michel (oder Micheline), überhaupt noch Antwort auf solche „unerhörten Anfragen und Forderungen“ bekommt, verblüfft die Kaltschnäuzigkeit einer Behörde, die maßgeblich für Schandurteile gegen Menschen mit „falscher Meinung“ und eine antideutsche Gesinnungsjustiz mitverantwortlich ist, echte Verbrecher und Kinderschänder mit Samthandschuhen anfaßt und hier das Unschuldslamm spielt! Ebenso dreist und bar jeder Realität wird uns wieder einmal das Märchen von der richterlichen Unabhängigkeit in der BRD aufgetischt – Mehr über diese „Unabhängigkeit“ hier: Standesrecht PDF.

Die zuständigen Gerichte sind in diesem Fall die Landgerichte in Potsdam und München Entsprechende Schreiben von Ursula Haverbeck sind in Vorbereitung. Hier das Antwortschreiben vom Bundesjustizministerium:

Bundesministerium der Justiz

An Frau Ursula Haverbeck

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