Nationalen Gedenktag
für die Opfer von Vertreibung
Auch Landsmannschaft
der Deutschen aus Rußland unterstützt diese
Forderung
Seit
vielen Jahren hegen die deutsche
Heimatvertriebenen und Flüchtlinge den Wunsch,
daß der Bundespräsident den 5. August
offiziell zum „Nationalen Gedenktag für die
Opfer von Vertreibung" erklären möge. Für
die über 14 Millionen deutschen Vertriebenen und
Flüchtlinge ist der 5. August ein besonderes
Datum, da fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges an diesem Tag im Sommer 1950 die
Charta der deutschen Heimatvertriebenen
verkündet wurde.
Bereits am 12. Juli 2003 hatte er den Bundestag
aufgefordert, den Weg für einen solchen
Gedenktag freizugeben. Vergebens: da deutsche
Opfer der Kriegs- und Nachkriegszeit nicht in
das verzerrte Geschichtsbild von Rot-Rot-Grün
passen, wurde dieser Antrag abgeschmettert.
Im Oktober 2010 hat die Präsidentin des Bundes
der Vertriebenen (BdV) Erika Steinbach erneut
die Einführung eines nationalen Gedenktages für
die Opfer von Flucht und Vertreibung der nach
dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Deutschen
gefordert.
Am 4. Augst 2012 veranstaltete die
„National-Konservative Bewegung der Deutschen
aus Russland“ in Düsseldorf vor dem Landtag
eine Kundgebung. Die Veranstaltung war zur
Unterstützung der Forderungen der
Heimatvertriebene, den 5. August offiziell zum
„Nationalen Gedenktag für die Opfer von
Vertreibung" einzuführen gewidmet.
Auch die Landsmannschaft der Deutschen aus
Rußland unterstützt unsere Forderung.
Auf der Delegiertenversammlung der
Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland in
Stuttgart am 28 April 2013 hat Johann Thießen
(Vorsitzender der Landesgruppe Hessen) im Namen
des Landesvorstandes den Antrag für die
Errichtung eines „Nationales Gedenktages für die
Opfer von Flucht und Vertreibung“ eingereicht.
Der Antrag wurde ohne Gegenstimme von den
Delegierten angenommen.
RDK Info
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