Russland: Deutsche müssen “Rückkehrwilligkeit” beweisen
Russland hat die
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsbürger verstärkt. Ab dem 1.
November müssen deutsche Urlauber
sowie Geschäftsleute, die eine Reise
nach Russland planen, in ihrem
Visumsantrag eine
“Rückkehrwilligkeit” nachweisen.
Laut der Russischen Botschaft in
Berlin wird von deutschen Touristen
künftig neben den bisher benötigten
Unterlagen zur Visumsbeantragung
zusätzlich ein Einkommensnachweis
verlangt. Dieser Nachweis kann für
Touristen beispielsweise ein Auszug
von der Bankrechnung, eine
Bescheinigung über ein regelmäßiges
Einkommen durch eine Arbeits- und
Verdienstbescheinigung oder der
Nachweis des Wohneigentums sein.
Rentner sind zudem verpflichtet eine
Kopie ihres Rentnerausweises zum
Visumsantrag beizufügen.
Selbstständig Erwerbstätige haben
die Möglichkeit, ihre
Rückkehrwilligkeit durch eine
Gewerbeanmeldung zu belegen.
Deutsche Geschäftsreisende benötigen
für die Einreise nach Russland eine
Bestätigung des Arbeitgebers über
das Beschäftigungsverhältnis. Dies
muss auf firmeneigenem Papier
geschrieben sein und Daten über die
Position des Arbeitnehmers in der
Firma, dessen monatliches Gehalt
sowie den Grund für die
Geschäftsreise nach Russland
beinhalten.
Der Grund für die neuen
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsbürger nach Russland ist das
sogenannte „Prinzip der
Gegenseitigkeit“. Damit versuche man
die gleichen Maßnahmen, die
russische Staatsbürger bei der
Einreise nach Deutschland erfüllen
müssen, aufzugreifen. Schon seit
längerer Zeit müssen russische
Staatsbürger bei der Einreise nach
Deutschland ähnliche Dokumente
vorweisen, so das Auswärtige Amt in
Berlin. In bilateralen Gesprächen
soll nun eine einvernehmliche Lösung
gefunden werden. Man vermute, dass
die neuen bürokratischen Hürden
deutsche Staatsbürger davon abhalten
könnten, nach Russland zu reisen.
Generell habe sich Russland schon
seit einer längeren Zeit bei der
Europäischen Union dafür eingesetzt,
die kollektive Visumspflicht
abzuschaffen und eine vollständige
Reisefreiheit zwischen den
verschiedenen europäischen Ländern
zu gewährleisten.
RDK-Info
Quelle:
www.news.travel24.com
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