Pressedienst
Artikel
Analyse
Kommentar
Interview
NPD
Bücher
Video
Verweise
Kontakt
Impressum
 

 

 

DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

  Pressedienst

 

Staatliche Beweismittelfälschungen

 

Die NSU-Legende wird zum GAU für die BRD

 

Die erfundene Geschichte von der „NSU-Mordserie“ hat das Zeug zum größten Justizskandal der BRD zu werden. Damit verbunden ist die vollständige Bankrotter­klärung des Rechtsstaates, dessen Fassade bereits deutliche Risse auf­zeigt. Sogar die systemtreue Tages­zeitung (taz) schreibt vom "tiefen Staat", einem Begriff, der bisher auf die Verbindung zwischen Poli­tik und Organisierter Kriminalität in der Türkei abzielt.

 

Was mißtrauisch machen muß: Die Systemmedien taten von Anfang an so, als sei der „NSU“ ein Faktum. Als Täter der bis zum 4. November 2011 unaufge­klärten Mordserie stehen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt praktisch fest, ohne daß es dafür einen einzigen Beweis gibt. Beispielhaft für diesen gleichgeschalte­ten Medientenor hier ein Auszug aus der Netzausgabe des „Münchner Merkur“ vom 3. Mai 2013:

 

„Die Mordserie der rechtsextremen Ter­rorzelle NSU hat Deutschland erschüt­tert: Zwischen 2000 und 2007 sollen die Mitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zehn Menschen umgebracht haben. Die Opfer wurden kaltblütig erschossen, aus nächster Nähe - so das Ergebnis der bisherigen Ermitt­lungen. Hinzu kamen zwei Sprengstoff­anschläge mit insgesamt 23 Verletzten. Die mutmaßlichen Täter und NSU-Mit­glieder Uwe Mundlos und Uwe Böhn­hardt entkamen immer unerkannt.“

 

Somit wird suggeriert, daß die Täter längst feststehen und die Mordserie der „NSU-Terrorzelle“ praktisch aufgeklärt ist. Der Prozeß vor dem Oberlandesge­richt in München ist eigentlich nur ein Beiwerk, das ein längst verfestigtes Bild in der Öffentlichkeit mit einem Urteil zu bestätigen hat.

Weil das OLG in München nicht der Ort zur Aufklärung der acht „Döner- Morde“, des Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter und schon gar nicht der Morde an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sein wird, haben sich unab­hängige Bürger mit der Aufklärung der Mordfälle befaßt und sind zu der Auf­fassung gekommen, daß die Aktenlage die öffentliche Vorverurteilung nicht rechtfertigt. Mehr noch: Es muß von mehrfacher und gezielter Beweismittel­fälschung gesprochen werden. Inzwi­schen haben die unter dem Weltnetzna­men „Fatalist“ bekannten Aufklärer, die unter dem Blog „Wer nicht fragt bleibt dumm“ publizieren, ihre Identität offen­gelegt. Als Sprecher der Gruppe gab sich Prof. Dr. Ing. Andreas Wittmann, Do­zent für Sicherheitstechnik an der Bergi­schen Universität Wuppertal, zu erken­nen. Der „Arbeitskreis NSU“ hat eine Vielzahl von Unstimmigkeiten anhand der ihm zugespielten Ermittlungsakten festgestellt. Dies betrifft

- Widersprüche bei der Tatwaf­fenbestimmung

- Widersprüche bei den gefunde­nen Waffenhülsen

- die Manipulation der Mietver­träge, mit denen die Wohnwagenmobile angemietet worden sein sollen

- Widersprüche bei der Täter-identifizierung.

 

Nachdem Strafanzeigen von der Karls­ruher Staatsanwaltschaft innerhalb we­niger Tage abschlägig beschieden wur­den, wandte sich der „Arbeitskreis NSU“ mit Schreiben vom 23. September 2014 an die Mitglieder des Bundestags-In­nenausschusses. Dort heißt es:

„..der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) beschäftigt seit No­vember 2011 die Öffentlichkeit, die Me­dien, Parlamente und Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland.

Seit über einem Jahr findet in München vor dem ersten Senat des Oberlandes­gerichtes ein Verfahren gegen Beate Zschäpe u. A., unter anderem wegen der Straftatbestände „Bildung einer krimi­nellen Vereinigung“ sowie Mordes statt.

 

Wir, die Verfasser dieses Briefes, möch­ten Sie darauf aufmerksam machen, dass seit Mai dieses Jahres im Internet große Teile der Ermittlungsakten von BKA und BAW zum sogenannten National­sozialistischen Untergrund veröffent­licht und analysiert werden; dieses Ma­terial wurde von einer anonymen Quelle zur Verfügung gestellt.

 

Die sorgfältige Analyse dieser Doku­mente begründet für uns den Verdacht einer systematischen Beweismittel­fälschung durch die bundesdeutschen Ermittlungsbehörden, die eine Auf­klärung der dem NSU zugeschriebenen Straftaten verunmöglicht.

In der diesem Brief beiliegenden Anlage erhalten Sie entsprechende Aktenaus­züge, deren Authentizität sie durch die Anforderung der Originalakten prüfen können.

Da das zugrundeliegende Material offen­sichtlich authentisch ist und die betref­fende Argumentation ohne zusätzliche Unterlagen unmittelbar von Jedermann nachvollzogen werden kann, sind hier sachliche Irrtümer von Seiten der Ver­fasser weitestgehend auszuschließen.

Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, dass aus unserer Sicht die im An­hang dokumentierten Straftaten als staatsgefährdend anzusehen sind, da sie sich gegen die freiheitliche demokrati­sche Grundordnung richten.

 

Diese Straftaten und in einem noch hö­heren Maße ihre Nichtaufdeckung ge­fährden offenkundig den Fortbestand der rechtsstaatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Als Mit­glieder des Innenausschusses haben Sie die Möglichkeit, diese Gefahr durch die Kenntnisnahme der entsprechenden Be­weisführungen in den Anlagen, durch öffentliche Stellungnahmen und durch politische Maßnahmen, auch im parla­mentarischen Rahmen, abzuwenden.

Es ist davon auszugehen, dass mit den hier dokumentierten Beweismittelfäl­schungen weitere, schwerste Straftaten verdeckt werden sollten.

 

Folgende Aspekte stützen und begrün­den unsere Verdachtsmomente:

 

-          Die angeblich im Brandschutt in Zwickau aufgefundene Waffe der Mar­ke Česká wurde am Vormittag des 11.11. 2011 durch GBA Range zur Tatwaffe erklärt und dies öffentlich verkündet, obwohl die mehrwöchige waffentechni­sche Untersuchung durch das BKA (KT 21) erst an genau diesem Tag begann (siehe Anlage 1).

 

- Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 21.11. 2011 durch den Chef des Bundeskriminal­amtes Jörg Ziercke mehrfach in die Irre geführt; dies betrifft unter anderem das Ergebnis der Obduktionen von Mundlos und Böhnhardt (laut Ziercke wurde in der Lunge von Mundlos Ruß gefunden), die angeblichen Schüsse auf Polizisten durch Böhnhardt oder Mundlos und den vermeintlichen Selbstmord derselben mit einer Flinte Winchester (Anlage 2).

 

-          In der vorgeblichen Wohnung des „Trios“ in der Frühlingsstraße in Zwickau und in den im Wohnmobil in Eisenach Stregda gefundenen Dienst­waffen der Polizisten Arnold und Kiese­wetter wurde Polizeimunition gefunden, die sich nicht den an die Dienststelle (5. BFE Böblingen) des Mordopfers Kie­sewetter bzw. des Kollegen Arnold ge­lieferten Munitions-Chargen zuordnen läßt (Anlage 3).

 

-          Die Spurenlage im ausgebrannten Wohnmobil/ Stregda deckt sich nicht mit den der Öffentlichkeit präsentierten Ermittlungsergebnissen. Die in den Er­mittlungsakten vorhandenen Abbildun­gen und deren Einordnung innerhalb der Akten belegen massive Manipulationen durch die beteiligten Ermittlungsbe­hörden. Insbesondere gilt dies für die im Fahrzeug aufgefundene Munition, mit der der vorgebliche Selbstmord von Mundlos/ Böhnhardt ausgeführt worden sein soll: Hier werden eindeutig volle Pa­tronen als leere Hülsen dargestellt und durch Verfälschen der Asservatenliste das „Verschwinden“ von Patronen ver­tuscht (Anlage 2).

 

- Die in den Ermittlungsakten vorhan­denen Unterlagen zu den Fahrzeugaus­leihen des „Trios“, die belegen sollen, dass durch den „NSU“ meist im zeit­lichen Zusammenhang mit den ihm zugeschriebenen Straftaten Fahrzeu­ge ausgeliehen wurden, weisen massi­ve Fehler und Widersprüche auf. Die von uns durchgeführten Bewertungen der Akten belegen, dass die These, die Fahrzeugausleihen stünden im Zu­sammenhang mit den Straftaten eines „NSU“, unhaltbar ist. Weiter deuten die dargestellten Unregelmäßigkeiten auf massive Beweismittelfälschungen durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden hin (Anlagen 4 und 5).

 

Vorgenannte Widersprüche stehen nur beispielhaft für eine große Zahl von der formalen Logik widersprechenden und daher grob falschen Ermittlungsergeb­nissen.

Die genannte Aufstellung ist also ledig­lich eine Auswahl der für uns tatsächlich bestehenden Verdachtsmomente anzuse­hen. Aus unserer Sicht sind es hunderte von Ansatzpunkten mehr, über die eine solche Argumentation geführt werden kann und muß.

 

Da von Seiten der Sicherheitsbehörden auf entsprechende Strafanzeigen bis­her keine Reaktion erfolgt ist, fordern wir, die Verfasser dieses Briefes, Sie als unsere Vertreter im Deutschen Bundes­tag nachdrücklich dazu auf, alle Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und den dargestellten Fakten nachzugehen, um die Geltung der freiheitlichen demokra­tischen Grundordnung in der Bundes­republik Deutschland zu sichern bzw. wiederherzustellen.“

 

Soweit der Brief. Die dort genannten Anlagen befinden sich als Dateien im Weltnetz. Der Brief dokumentiert die ganze Brisanz des Falles „NSU“, der zum GAU der BRD werden könnte. Auch hier fällt erneut das koordinierte Schweigen der Systemmedien auf. So­fern Widersprüche zur vorherrschenden Darstellung überhaupt erwähnt werden, findet schnell das Totschlagargument „Verschwörungstheorie“ seine Anwen­dung.

Doch auch der NSU-Untersuchungsaus­schuß des Thüringer Landtags kommt in seinem Mitte August 2014 vorgeleg­ten Abschlußbericht zum Ergebnis, daß seine Arbeit von staatlichen Stellen ge­zielt sabotiert worden sei.

 

Die durch die Systemmedien verbrei­tete Behauptung, das „Zwickauer Trio“ sei 20 Jahre unentdeckt geblieben, ist unhaltbar. Thomas Wüppesal, Spre­cher der „kritischen Polizisten“, sagt, das Trio muß geführt worden sein, weil es nicht möglich sei, bei diesen Straftaten mehr als 20 Jahre unerkannt zu bleiben. Immer dann, wenn Polizeibeamte nahe dran waren, wurden ihnen die Dinge aus der Hand genommen. Wüppesal nennt Klaus Dieter Fritsche (CSU), von 2009 bis 2013 beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium und seit Januar 2014 Staatssekretär im Bundes­kanzleramt (für die Geheimdienste zu­ständig), als den zentralen Koordinator für die „Führung“ bzw. Nichtaufklärung durch Vertuschung und Aktenvernich­tung. Der 1953 in Bamberg geborene Jurist Fritsche war von 1993 bis 1996 Büroleiter des damaligen bayerischen Innenministers Günther Beckstein, von 1996 bis 2005 Vizepräsident des „Bun­desamtes für Verfassungsschutz“ und von Dezember 2005 bis Dezember 2009 bereits Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt. Mithin muß auch die Kanzlerin über die Beweismittelfäl­schungen im Zusammenhang mit der NSU-Affäre unterrichtet sein.

 

Weitere Fragen bleiben offen. So wur­de der Mörder des Türken Yasar 2005 in Nürnberg bereits 2006 ermittelt: Er heißt Veli Aksoy und gehört zur PKK. So stand es in der BILD-Bundesausga­be, Seite 16 vom 26.04.2006, und im amtlichen Polizeibericht von Johann Böge, PK362, PP-Hamburg, 9.6.2006, Az. 036/5K/0381443/2006

 

Da man den toten Uwes auch gleich noch drei Sprengstoffanschläge in die Schuhe schieben wollte, was im Fall des Anschlages vom 9. Juni 2004 in der Köl­ner Keupstraße mit „Täterfotos“ belegt werden sollte, haben die Bundesanwälte das Problem mit den nicht vorhandenen Unterschenkeltätowierungen von Uwe Bönhardt, die er als fotografierter Täter eigentlich haben sollte.

 

Richtig kriminell wird es bei der Tat­waffenbestimmung. Am 11.11.2011 Vormittags präsentierte das BKA der wartenden Wochenendpressemeute die im Bauschutt „gefundene“ Ceská als „Tatwaffe“, obwohl an diesem Tag die erst am Tag zuvor eingelieferte Waffe erstmals einer waffentechnischen Unter­suchung hätte unterzogen werden sollen. Eine Tatwaffenbestimmung dauert etwa zwei Wochen, sofern die Priorität hoch gesetzt ist. Die Thesen zur Tatwaffe lau­ten daher:

- Man hat sich die Geschichte einer Tat­waffe konstruiert, die man selbst vor Ge­richt ohne jeglichen Widerstand seitens der Verteidigung durchgezogen hat, von einer Tatwaffe aus der Schweiz mit der Nummer 034678, und diese Festlegung ist eine politische und hat mit Waffen­forensik wenig zu tun. Wir haben es hier mit einer Beweismittel-Selbstproduktion des Staates zu tun.

- Die Waffe wurde zu den Uwes gelegt.

- Die Mordwaffe der 9 Dönermorde ist nicht die in Zwickau gefundene Schall­dämpfer-Ceská. Niemand hebt so eine Waffe 5 Jahre lang auf!

- Es gibt keine Ceská, mit der 9 Morde verübt wurden. Es gab sie auch niemals.

 

Zeugensterben - das Netzwerk arbeitet noch

 

Das Netzwerk, das die NSU-Legende eingefädelt hat, existiert noch! Da­für sprechen nicht nur die zahlreichen Aktenvernichtungsaktionen (die Ak­ten hätten möglicherweise belegt, daß es sich bei dem „Zwickauer Trio“ um geführte V-Leute handelte), sondern auch die dubiosen Todesfälle bei sieben „NSU“-Zeugen.

Somit hat das „Netzwerk“, das uns die NSU-Legende verkaufen will, fast so viele Menschen auf dem Gewissen, wie bei der unaufgeklärten „Döner-Mordse­rie“:

- Uwe Bönhardt und Uwe Mund­los wurden ermordet. In ihren Lungen waren keine Rußpartikel des brennen­den Wohnwagens, da sie vorher schon tot waren.

- Florian Heilig, wichtiger Zeu­ge im Mordfall Kiesewetter, verbrannte in seinem Auto, was als „Selbstmord“ hingestellt wird.

- Drei Beamte des LKA-Thürin­gen, die in der „NSU“-Fahndung einge­bunden waren, sterben unter seltsamen Umständen.

- Am 3. April 2014 wird der 39jährige Thomas R. (V-Mann „Corel­li“) tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Eine Parallele: Im Fall des belgischen Kinderschänderringes Dutroux starben 27 Zeugen. Wer zu viel weiß – stirbt!

Die herrschende Klasse der BRD ist zwi­schenzeitlich so skrupellos, daß ihr eine Zusammenarbeit mit der organisierten internationalen Kriminalität zugetraut werden muß. Dabei spekuliert man dar­auf, daß die wahren Hintergründe nicht oder erst dann auffliegen, wenn es nie­manden mehr interessiert.

Die Hakenkreuz-Schmierereien 1960 an einer Kölner Synagoge führten zu einer Medienkampagne und zum Be­ginn des Umerziehungsunterrichts an den Schulen in der BRD. Die Täter wa­ren sowjetische Agenten, was erst 1992 herauskam. Generell kann die These gelten: Alle Anschläge werden entweder von Geheimdienstagenten verübt oder finden mit Duldung und Wissen staat­licher Stellen statt. Das gilt auch für die 2. Generation der RAF. Noch immer ist unklar, welche Rolle die mutmaßli­che Buback-Attentäterin Verena Becker spielte - sie erhielt vom „Verfassungs­schutz“ 50.000 Mark. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang auch an den Fall John. Otto John war von 1950 bis 1954 Präsident des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Im Juli 1954 tauchte der ehemalige britische Geheimdienst­ler John in der DDR auf. Nach dortigen Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955 zurück und wurde zu einer vierjährigen Gefängnis­strafe verurteilt. Der freiwillig bzw. er­zwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der DDR war einer der ersten großen politischen Skandale der BRD.

Die Handschrift von Geheimdiensten ist immer dann erkennbar, wenn Taten nicht aufgeklärt werden können oder eine Aufklärung unterdrückt wird. Bei dem Oktoberfestanschlag von 1980 sind Strukturen der Nato-Untergrundarmee „Gladio“ in Erscheinung getreten. Of­fiziell gilt eines der Todesopfer, Gun­dolf Köhler, als „Einzeltäter“, der als „Rechtsextremist“ ausgegeben wird - also ein ähnliches Strickmuster wie bei der „NSU-Terrorzelle“. Doch die Wi­dersprüche bleiben und werden im Fall „NSU“ für das Regime zum Sprengsatz, weil die Straftaten auf Seiten von Justiz und Behörden immer klarer zu Tage tre­ten. Wie lange noch halten die Propa­gandalügen des BRD-Regimes?

 

So könnte der NSU erfunden worden sein:

 

Das Treffen im Bundes-innenministerium Mitte Juni 2011 war streng geheim. Alle Teilnehmer sicher­ten absolutes Stillschweigen zu. Geladen hatte Staatssekretär Klaus Dieter Frit­sche (CSU) Jörg Ziercke (BKA-Chef seit Feb. 2004), Heinz Fromm (Chef des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ von 2000 bis 2012), den Spiegel-Macher Stefan Aust, Bild-Chefredakteur Kai Dieckmann und zwei Vertreter der Bun­desanwaltschaft. Fritsche stellte klar, daß die Täter in der „Döner“-Mordserie für BRD-Behörden nicht faßbar sind, da es sich um ausländische Geheimdienst­mitarbeiter handelt. Andererseits bestehe hoher Aufklärungsdruck. Es sei ihm von Geheimdiensten das Angebot gemacht worden, die Angelegenheit in der Weise „aufzuklären“, daß die Morde von deut­schen Neonazis aus ausländerfeindlichen Motiven begangen wurden. Damit be­stehe für die deutsche Politik zugleich die Chance den Kampf gegen rechts zu beflügeln und ein neuerliches NPD-Verbot zu beantragen. Man benötige lediglich einige amtsbekannte Personen aus der Neonaziszene, die man als Täter präsentieren könne. Alle Spuren würden von professioneller Seite entsprechend präpariert. Dabei kämen noch vorhan­dene Gladio-Strukturen zum Einsatz. Wichtig sei nur, daß Politik, Medien und Justiz an einem Strang ziehen. Nach einer längeren Diskussion, bei der es nicht um moralische Bedenken sondern um technische Einzelheiten ging, verab­schiedete man eine konzertierte Aktion aller Beteiligten zur Inszenierung eines „Nationalsozialistischen Untergrundes“, genannt NSU. So ähnlich könnte es ge­wesen sein!

 

Zu Besuch beim „NSU“- Prozeß:

 

4. September - der erste Prozeßtag nach der Sommerpause. Das Justizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München hat drei Eingänge: „NSU-Besucher“, „NSU-Anwälte und –Pres­severtreter“ und „normale“ Besucher des Justizzentrums. Während Anwälte und Pressevertreter lediglich ihren Ausweis vorzeigen müssen, haben „NSU-Besu­cher“ alle Taschen zu leeren und einen Metalldetektor zu passieren. Dazu wer­den sie von oben bis unten abgetastet. Der Ausweis muß abgegeben werden und wird möglicherweise kopiert. Alle Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen könnten (Metallkugelschreiber, Schlüsselbund usw.) müssen ebenfalls abgegeben werden. Danach steigen die Besucher eine Treppe hinauf, die di­rekt in den Zuschauerraum im 2. Stock führt. Nach der Sommerpause das Interesse wieder etwas größer, jedenfalls sind an diesem 4. September nur noch wenige Plätze frei. An den Türen und der Rück­wand stehen und sitzen etwa 10 unifor­mierte und mit Pistolen und Schlag­stöcken bewaffnete Polizeibeamte. Der Raum wirkt wie ein Hörsaal. Durch eine zwei Meter hohe Glasscheibe blickt man auf den vier Meter tiefer liegenden Gerichtssaal direkt auf die sieben Richter unter dem Vorsitz von Manfred Götzl. Links sitzen die Angeklagten mit ihren Anwälten, rechts die Bundesanwälte in roten Roben und daneben die Neben­klägervertreter. Auch im Gerichtssaal sitzen mehrere bewaffnete Uniformierte. In den ersten Reihen des Zuschauerrau­mes sitzt die Pressemeute und mitten un­ter ihnen – zwischen den Reportern der Abend- und der Süddeutschen Zeitung – Cem Özdemir, der Bundesvorsitzende der „Grünen“.

 

Der Prozeß war wegen des Unwohl­seins eines Prozeßbeteiligten unterbro­chen worden und nach der Pause wird die Befragung eines LKA-Beamten aus Thüringen fortgesetzt. Fragen stellt nur der Vorsitzende und diese Fragen wirken merkwürdig unschlüssig. Immer wieder blättert Götzl in den Akten, minutenlan­ges Schweigen. Es geht um Asservate in der Garage von Beate Zschäpe im Jahre 1998, die damals von der Kripo durch­sucht worden war. In diesen zäh verrin­nenden Minuten ist mit den Händen zu greifen, daß hier eine Inszenierung ab­läuft und das Ergebnis längst feststeht.

 

Am Abend wird wieder der Konvoi mit fünf oder sechs Polizeibussen (darunter ein blauer, ein grüner und ein weinroter) mit Blaulicht und Martinshorn durch Münchens Berufsverkehr fahren und die Angeklagten in die Justizvollzugsanstalt zurückbringen. Auch das gehört zur In­szenierung.

 

Roland Wuttke

 

<<zurück

 

 
 
 

  
  

 

 

  
  
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

© volksdeutsche-stimme.eu

Pressedienst l Kontakt l Impressum

at@volksdeutsche-stimme.eu