Staatliche Beweismittelfälschungen
Die
NSU-Legende wird zum GAU für die BRD
Die
erfundene Geschichte von der „NSU-Mordserie“ hat
das Zeug zum größten Justizskandal der BRD zu
werden. Damit verbunden ist die vollständige
Bankrotterklärung des Rechtsstaates, dessen
Fassade bereits deutliche Risse aufzeigt. Sogar
die systemtreue Tageszeitung (taz) schreibt vom
"tiefen Staat", einem Begriff, der bisher auf
die Verbindung zwischen Politik und
Organisierter Kriminalität in der Türkei
abzielt.
Was mißtrauisch machen muß: Die Systemmedien
taten von Anfang an so, als sei der „NSU“ ein
Faktum. Als Täter der bis zum 4. November 2011
unaufgeklärten Mordserie stehen Uwe Mundlos und
Uwe Böhnhardt praktisch fest, ohne daß es dafür
einen einzigen Beweis gibt. Beispielhaft für
diesen gleichgeschalteten Medientenor hier ein
Auszug aus der Netzausgabe des „Münchner Merkur“
vom 3. Mai 2013:
„Die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle
NSU hat Deutschland erschüttert: Zwischen 2000
und 2007 sollen die Mitglieder des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zehn
Menschen umgebracht haben. Die Opfer wurden
kaltblütig erschossen, aus nächster Nähe - so
das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen. Hinzu
kamen zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt
23 Verletzten. Die mutmaßlichen Täter und
NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt
entkamen immer unerkannt.“
Somit wird suggeriert, daß die Täter längst
feststehen und die Mordserie der
„NSU-Terrorzelle“ praktisch aufgeklärt ist. Der
Prozeß vor dem Oberlandesgericht in München ist
eigentlich nur ein Beiwerk, das ein längst
verfestigtes Bild in der Öffentlichkeit mit
einem Urteil zu bestätigen hat.
Weil das OLG in München nicht der Ort zur
Aufklärung der acht „Döner- Morde“, des Mordes
an der Polizistin Michele Kiesewetter und schon
gar nicht der Morde an Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt sein wird, haben sich unabhängige
Bürger mit der Aufklärung der Mordfälle befaßt
und sind zu der Auffassung gekommen, daß die
Aktenlage die öffentliche Vorverurteilung nicht
rechtfertigt. Mehr noch: Es muß von mehrfacher
und gezielter Beweismittelfälschung gesprochen
werden. Inzwischen haben die unter dem
Weltnetznamen „Fatalist“ bekannten Aufklärer,
die unter dem Blog „Wer nicht fragt bleibt dumm“
publizieren, ihre Identität offengelegt. Als
Sprecher der Gruppe gab sich Prof. Dr. Ing.
Andreas Wittmann, Dozent für Sicherheitstechnik
an der Bergischen Universität Wuppertal, zu
erkennen. Der „Arbeitskreis NSU“ hat eine
Vielzahl von Unstimmigkeiten anhand der ihm
zugespielten Ermittlungsakten festgestellt. Dies
betrifft
- Widersprüche bei der Tatwaffenbestimmung
- Widersprüche bei den gefundenen Waffenhülsen
- die Manipulation der Mietverträge, mit denen
die Wohnwagenmobile angemietet worden sein
sollen
- Widersprüche bei der Täter-identifizierung.
Nachdem Strafanzeigen von der Karlsruher
Staatsanwaltschaft innerhalb weniger Tage
abschlägig beschieden wurden, wandte sich der
„Arbeitskreis NSU“ mit Schreiben vom 23.
September 2014 an die Mitglieder des
Bundestags-Innenausschusses. Dort heißt es:
„..der sogenannte Nationalsozialistische
Untergrund (NSU) beschäftigt seit November 2011
die Öffentlichkeit, die Medien, Parlamente und
Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland.
Seit über einem Jahr findet in München vor dem
ersten Senat des Oberlandesgerichtes ein
Verfahren gegen Beate Zschäpe u. A., unter
anderem wegen der Straftatbestände „Bildung
einer kriminellen Vereinigung“ sowie Mordes
statt.
Wir, die Verfasser dieses Briefes, möchten Sie
darauf aufmerksam machen, dass seit Mai dieses
Jahres im Internet große Teile der
Ermittlungsakten von BKA und BAW zum sogenannten
Nationalsozialistischen Untergrund
veröffentlicht und analysiert werden; dieses
Material wurde von einer anonymen Quelle zur
Verfügung gestellt.
Die sorgfältige Analyse dieser Dokumente
begründet für uns den Verdacht einer
systematischen Beweismittelfälschung durch die
bundesdeutschen Ermittlungsbehörden, die
eine Aufklärung der dem NSU zugeschriebenen
Straftaten verunmöglicht.
In der diesem Brief beiliegenden Anlage erhalten
Sie entsprechende Aktenauszüge, deren
Authentizität sie durch die Anforderung der
Originalakten prüfen können.
Da das zugrundeliegende Material offensichtlich
authentisch ist und die betreffende
Argumentation ohne zusätzliche Unterlagen
unmittelbar von Jedermann nachvollzogen werden
kann, sind hier sachliche Irrtümer von Seiten
der Verfasser weitestgehend auszuschließen.
Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, dass
aus unserer Sicht die im Anhang dokumentierten
Straftaten als staatsgefährdend anzusehen sind,
da sie sich gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung richten.
Diese Straftaten und in einem noch höheren Maße
ihre Nichtaufdeckung gefährden offenkundig den
Fortbestand der rechtsstaatlichen Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland. Als Mitglieder des
Innenausschusses haben Sie die Möglichkeit,
diese Gefahr durch die Kenntnisnahme der
entsprechenden Beweisführungen in den Anlagen,
durch öffentliche Stellungnahmen und durch
politische Maßnahmen, auch im parlamentarischen
Rahmen, abzuwenden.
Es ist davon auszugehen, dass mit den hier
dokumentierten Beweismittelfälschungen weitere,
schwerste Straftaten verdeckt werden sollten.
Folgende Aspekte stützen und begründen unsere
Verdachtsmomente:
-
Die angeblich im Brandschutt in Zwickau
aufgefundene Waffe der Marke Česká wurde am
Vormittag des 11.11. 2011 durch GBA Range zur
Tatwaffe erklärt und dies öffentlich verkündet,
obwohl die mehrwöchige waffentechnische
Untersuchung durch das BKA (KT 21) erst an genau
diesem Tag begann (siehe Anlage 1).
- Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages
wurde am 21.11. 2011 durch den Chef des
Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke mehrfach in
die Irre geführt; dies betrifft unter anderem
das Ergebnis der Obduktionen von Mundlos und
Böhnhardt (laut Ziercke wurde in der Lunge von
Mundlos Ruß gefunden), die angeblichen Schüsse
auf Polizisten durch Böhnhardt oder Mundlos und
den vermeintlichen Selbstmord derselben mit
einer Flinte Winchester (Anlage 2).
-
In der vorgeblichen Wohnung des „Trios“ in der
Frühlingsstraße in Zwickau und in den im
Wohnmobil in Eisenach Stregda gefundenen
Dienstwaffen der Polizisten Arnold und
Kiesewetter wurde Polizeimunition gefunden, die
sich nicht den an die Dienststelle (5. BFE
Böblingen) des Mordopfers Kiesewetter bzw. des
Kollegen Arnold gelieferten Munitions-Chargen
zuordnen läßt (Anlage 3).
-
Die Spurenlage im ausgebrannten Wohnmobil/
Stregda deckt sich nicht mit den der
Öffentlichkeit präsentierten
Ermittlungsergebnissen. Die in den
Ermittlungsakten vorhandenen Abbildungen und
deren Einordnung innerhalb der Akten belegen
massive Manipulationen durch die beteiligten
Ermittlungsbehörden. Insbesondere gilt dies für
die im Fahrzeug aufgefundene Munition, mit der
der vorgebliche Selbstmord von Mundlos/
Böhnhardt ausgeführt worden sein soll: Hier
werden eindeutig volle Patronen als leere
Hülsen dargestellt und durch Verfälschen der
Asservatenliste das „Verschwinden“ von Patronen
vertuscht (Anlage 2).
- Die in den Ermittlungsakten vorhandenen
Unterlagen zu den Fahrzeugausleihen des
„Trios“, die belegen sollen, dass durch den
„NSU“ meist im zeitlichen Zusammenhang mit den
ihm zugeschriebenen Straftaten Fahrzeuge
ausgeliehen wurden, weisen massive Fehler und
Widersprüche auf. Die von uns durchgeführten
Bewertungen der Akten belegen, dass die These,
die Fahrzeugausleihen stünden im Zusammenhang
mit den Straftaten eines „NSU“, unhaltbar ist.
Weiter deuten die dargestellten
Unregelmäßigkeiten auf massive
Beweismittelfälschungen durch bundesdeutsche
Sicherheitsbehörden hin (Anlagen 4 und 5).
Vorgenannte Widersprüche stehen nur beispielhaft
für eine große Zahl von der formalen Logik
widersprechenden und daher grob falschen
Ermittlungsergebnissen.
Die genannte Aufstellung ist also lediglich
eine Auswahl der für uns tatsächlich bestehenden
Verdachtsmomente anzusehen. Aus unserer Sicht
sind es hunderte von Ansatzpunkten mehr, über
die eine solche Argumentation geführt werden
kann und muß.
Da von Seiten der Sicherheitsbehörden auf
entsprechende Strafanzeigen bisher keine
Reaktion erfolgt ist, fordern wir, die Verfasser
dieses Briefes, Sie als unsere Vertreter im
Deutschen Bundestag nachdrücklich dazu auf,
alle Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und den
dargestellten Fakten nachzugehen, um die Geltung
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern
bzw. wiederherzustellen.“
Soweit der Brief. Die dort genannten Anlagen
befinden sich als Dateien im Weltnetz. Der Brief
dokumentiert die ganze Brisanz des Falles „NSU“,
der zum GAU der BRD werden könnte. Auch hier
fällt erneut das koordinierte Schweigen der
Systemmedien auf. Sofern Widersprüche zur
vorherrschenden Darstellung überhaupt erwähnt
werden, findet schnell das Totschlagargument
„Verschwörungstheorie“ seine Anwendung.
Doch auch der NSU-Untersuchungsausschuß des
Thüringer Landtags kommt in seinem Mitte August
2014 vorgelegten Abschlußbericht zum Ergebnis,
daß seine Arbeit von staatlichen Stellen
gezielt sabotiert worden sei.
Die durch die Systemmedien verbreitete
Behauptung, das „Zwickauer Trio“ sei 20 Jahre
unentdeckt geblieben, ist unhaltbar. Thomas
Wüppesal, Sprecher der „kritischen Polizisten“,
sagt, das Trio muß geführt worden sein, weil es
nicht möglich sei, bei diesen Straftaten mehr
als 20 Jahre unerkannt zu bleiben. Immer dann,
wenn Polizeibeamte nahe dran waren, wurden ihnen
die Dinge aus der Hand genommen. Wüppesal nennt
Klaus Dieter Fritsche (CSU), von 2009 bis 2013
beamteter Staatssekretär im
Bundesinnenministerium und seit Januar 2014
Staatssekretär im Bundeskanzleramt (für die
Geheimdienste zuständig), als den zentralen
Koordinator für die „Führung“ bzw.
Nichtaufklärung durch Vertuschung und
Aktenvernichtung. Der 1953 in Bamberg geborene
Jurist Fritsche war von 1993 bis 1996 Büroleiter
des damaligen bayerischen Innenministers Günther
Beckstein, von 1996 bis 2005 Vizepräsident des
„Bundesamtes für Verfassungsschutz“ und von
Dezember 2005 bis Dezember 2009 bereits
Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt.
Mithin muß auch die Kanzlerin über die
Beweismittelfälschungen im Zusammenhang mit der
NSU-Affäre unterrichtet sein.
Weitere Fragen bleiben offen. So wurde der
Mörder des Türken Yasar 2005 in Nürnberg bereits
2006 ermittelt: Er heißt Veli Aksoy und gehört
zur PKK. So stand es in der BILD-Bundesausgabe,
Seite 16 vom 26.04.2006, und im amtlichen
Polizeibericht von Johann Böge, PK362,
PP-Hamburg, 9.6.2006, Az. 036/5K/0381443/2006
Da man den toten Uwes auch gleich noch drei
Sprengstoffanschläge in die Schuhe schieben
wollte, was im Fall des Anschlages vom 9. Juni
2004 in der Kölner Keupstraße mit „Täterfotos“
belegt werden sollte, haben die Bundesanwälte
das Problem mit den nicht vorhandenen
Unterschenkeltätowierungen von Uwe Bönhardt, die
er als fotografierter Täter eigentlich haben
sollte.
Richtig kriminell wird es bei der
Tatwaffenbestimmung. Am 11.11.2011 Vormittags
präsentierte das BKA der wartenden
Wochenendpressemeute die im Bauschutt
„gefundene“ Ceská als „Tatwaffe“, obwohl an
diesem Tag die erst am Tag zuvor eingelieferte
Waffe erstmals einer waffentechnischen
Untersuchung hätte unterzogen werden sollen.
Eine Tatwaffenbestimmung dauert etwa zwei
Wochen, sofern die Priorität hoch gesetzt ist.
Die Thesen zur Tatwaffe lauten daher:
- Man hat sich die Geschichte einer Tatwaffe
konstruiert, die man selbst vor Gericht ohne
jeglichen Widerstand seitens der Verteidigung
durchgezogen hat, von einer Tatwaffe aus der
Schweiz mit der Nummer 034678, und diese
Festlegung ist eine politische und hat mit
Waffenforensik wenig zu tun. Wir haben es hier
mit einer Beweismittel-Selbstproduktion des
Staates zu tun.
- Die Waffe wurde zu den Uwes gelegt.
- Die Mordwaffe der 9 Dönermorde ist nicht die
in Zwickau gefundene Schalldämpfer-Ceská.
Niemand hebt so eine Waffe 5 Jahre lang auf!
- Es gibt keine Ceská, mit der 9 Morde verübt
wurden. Es gab sie auch niemals.
Zeugensterben - das Netzwerk arbeitet noch
Das Netzwerk, das die NSU-Legende eingefädelt
hat, existiert noch! Dafür sprechen nicht nur
die zahlreichen Aktenvernichtungsaktionen (die
Akten hätten möglicherweise belegt, daß es sich
bei dem „Zwickauer Trio“ um geführte V-Leute
handelte), sondern auch die dubiosen Todesfälle
bei sieben „NSU“-Zeugen.
Somit hat das „Netzwerk“, das uns die
NSU-Legende verkaufen will, fast so viele
Menschen auf dem Gewissen, wie bei der
unaufgeklärten „Döner-Mordserie“:
- Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos wurden ermordet.
In ihren Lungen waren keine Rußpartikel des
brennenden Wohnwagens, da sie vorher schon tot
waren.
- Florian Heilig, wichtiger Zeuge im Mordfall
Kiesewetter, verbrannte in seinem Auto, was als
„Selbstmord“ hingestellt wird.
- Drei Beamte des LKA-Thüringen, die in der „NSU“-Fahndung
eingebunden waren, sterben unter seltsamen
Umständen.
- Am 3. April 2014 wird der 39jährige Thomas R.
(V-Mann „Corelli“) tot in seiner Wohnung
aufgefunden.
Eine Parallele: Im Fall des belgischen
Kinderschänderringes Dutroux starben 27 Zeugen.
Wer zu viel weiß – stirbt!
Die herrschende Klasse der BRD ist
zwischenzeitlich so skrupellos, daß ihr eine
Zusammenarbeit mit der organisierten
internationalen Kriminalität zugetraut werden
muß. Dabei spekuliert man darauf, daß die
wahren Hintergründe nicht oder erst dann
auffliegen, wenn es niemanden mehr
interessiert.
Die Hakenkreuz-Schmierereien 1960 an einer
Kölner Synagoge führten zu einer Medienkampagne
und zum Beginn des Umerziehungsunterrichts an
den Schulen in der BRD. Die Täter waren
sowjetische Agenten, was erst 1992 herauskam.
Generell kann die These gelten: Alle Anschläge
werden entweder von Geheimdienstagenten verübt
oder finden mit Duldung und Wissen staatlicher
Stellen statt. Das gilt auch für die 2.
Generation der RAF. Noch immer ist unklar,
welche Rolle die mutmaßliche
Buback-Attentäterin Verena Becker spielte - sie
erhielt vom „Verfassungsschutz“ 50.000 Mark.
Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang auch an
den Fall John. Otto John war von 1950 bis 1954
Präsident des „Bundesamtes für
Verfassungsschutz“. Im Juli 1954 tauchte der
ehemalige britische Geheimdienstler John in der
DDR auf. Nach dortigen
Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch
MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955
zurück und wurde zu einer vierjährigen
Gefängnisstrafe verurteilt. Der freiwillig bzw.
erzwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der
DDR war einer der ersten großen politischen
Skandale der BRD.
Die Handschrift von Geheimdiensten ist immer
dann erkennbar, wenn Taten nicht aufgeklärt
werden können oder eine Aufklärung unterdrückt
wird. Bei dem Oktoberfestanschlag von 1980 sind
Strukturen der Nato-Untergrundarmee „Gladio“ in
Erscheinung getreten. Offiziell gilt eines der
Todesopfer, Gundolf Köhler, als „Einzeltäter“,
der als „Rechtsextremist“ ausgegeben wird - also
ein ähnliches Strickmuster wie bei der
„NSU-Terrorzelle“. Doch die Widersprüche
bleiben und werden im Fall „NSU“ für das Regime
zum Sprengsatz, weil die Straftaten auf Seiten
von Justiz und Behörden immer klarer zu Tage
treten. Wie lange noch halten die
Propagandalügen des BRD-Regimes?
So
könnte der NSU erfunden worden sein:
Das
Treffen im Bundes-innenministerium Mitte Juni
2011 war streng geheim. Alle Teilnehmer
sicherten absolutes Stillschweigen zu. Geladen
hatte Staatssekretär Klaus Dieter Fritsche
(CSU) Jörg Ziercke (BKA-Chef seit Feb. 2004),
Heinz Fromm (Chef des „Bundesamtes für
Verfassungsschutz“ von 2000 bis 2012), den
Spiegel-Macher Stefan Aust, Bild-Chefredakteur
Kai Dieckmann und zwei Vertreter der
Bundesanwaltschaft. Fritsche stellte klar, daß
die Täter in der „Döner“-Mordserie für
BRD-Behörden nicht faßbar sind, da es sich um
ausländische Geheimdienstmitarbeiter handelt.
Andererseits bestehe hoher Aufklärungsdruck. Es
sei ihm von Geheimdiensten das Angebot gemacht
worden, die Angelegenheit in der Weise
„aufzuklären“, daß die Morde von deutschen
Neonazis aus ausländerfeindlichen Motiven
begangen wurden. Damit bestehe für die deutsche
Politik zugleich die Chance den Kampf gegen
rechts zu beflügeln und ein neuerliches
NPD-Verbot zu beantragen. Man benötige lediglich
einige amtsbekannte Personen aus der
Neonaziszene, die man als Täter präsentieren
könne. Alle Spuren würden von professioneller
Seite entsprechend präpariert. Dabei kämen noch
vorhandene Gladio-Strukturen zum Einsatz.
Wichtig sei nur, daß Politik, Medien und Justiz
an einem Strang ziehen. Nach einer längeren
Diskussion, bei der es nicht um moralische
Bedenken sondern um technische Einzelheiten
ging, verabschiedete man eine konzertierte
Aktion aller Beteiligten zur Inszenierung eines
„Nationalsozialistischen Untergrundes“, genannt
NSU. So ähnlich könnte es gewesen sein!
Zu
Besuch beim „NSU“- Prozeß:
4. September - der
erste Prozeßtag nach der Sommerpause. Das
Justizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in
München hat drei Eingänge: „NSU-Besucher“,
„NSU-Anwälte und –Pressevertreter“ und
„normale“ Besucher des Justizzentrums. Während
Anwälte und Pressevertreter lediglich ihren
Ausweis vorzeigen müssen, haben „NSU-Besucher“
alle Taschen zu leeren und einen Metalldetektor
zu passieren. Dazu werden sie von oben bis
unten abgetastet. Der Ausweis muß abgegeben
werden und wird möglicherweise kopiert. Alle
Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen
könnten (Metallkugelschreiber, Schlüsselbund
usw.) müssen ebenfalls abgegeben werden. Danach
steigen die Besucher eine Treppe hinauf, die
direkt in den Zuschauerraum im 2. Stock führt.
Nach der Sommerpause das Interesse wieder etwas
größer, jedenfalls sind an diesem 4. September
nur noch wenige Plätze frei. An den Türen und
der Rückwand stehen und sitzen etwa 10
uniformierte und mit Pistolen und
Schlagstöcken bewaffnete Polizeibeamte. Der
Raum wirkt wie ein Hörsaal. Durch eine zwei
Meter hohe Glasscheibe blickt man auf den vier
Meter tiefer liegenden Gerichtssaal direkt auf
die sieben Richter unter dem Vorsitz von Manfred
Götzl. Links sitzen die Angeklagten mit ihren
Anwälten, rechts die Bundesanwälte in roten
Roben und daneben die Nebenklägervertreter.
Auch im Gerichtssaal sitzen mehrere bewaffnete
Uniformierte. In den ersten Reihen des
Zuschauerraumes sitzt die Pressemeute und
mitten unter ihnen – zwischen den Reportern der
Abend- und der Süddeutschen Zeitung – Cem
Özdemir, der Bundesvorsitzende der „Grünen“.
Der Prozeß war wegen des Unwohlseins eines
Prozeßbeteiligten unterbrochen worden und nach
der Pause wird die Befragung eines LKA-Beamten
aus Thüringen fortgesetzt. Fragen stellt nur der
Vorsitzende und diese Fragen wirken merkwürdig
unschlüssig. Immer wieder blättert Götzl in den
Akten, minutenlanges Schweigen. Es geht um
Asservate in der Garage von Beate Zschäpe im
Jahre 1998, die damals von der Kripo durchsucht
worden war. In diesen zäh verrinnenden Minuten
ist mit den Händen zu greifen, daß hier eine
Inszenierung abläuft und das Ergebnis längst
feststeht.
Am Abend wird wieder der Konvoi mit fünf oder
sechs Polizeibussen (darunter ein blauer, ein
grüner und ein weinroter) mit Blaulicht und
Martinshorn durch Münchens Berufsverkehr fahren
und die Angeklagten in die Justizvollzugsanstalt
zurückbringen. Auch das gehört zur
Inszenierung.
Roland Wuttke
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