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DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

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Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
nimmt Stellung und stellt Fragen

Härtefälle. Das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes hat dazu beigetragen, Voraussetzungen zur Verhinderung von Härtefällen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren zu schaffen.
Die Landsmannschaft verkennt durchaus nicht die guten Absichten der Verfasser der Gesetzesänderungen, ist jedoch der Auffassung, dass dadurch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg der Regelung von Härtefällen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren getan wird und es auch weiterhin zu tragischen Fällen von Familientrennungen kommen wird. 

Insbesondere ist es bei der generellen Forderung von Grundkenntnissen der Deutschen  Sprache  beim Einzubeziehenden geblieben, die dem Schicksal der Deutschen aus ehemaligen Sowjetunion nicht gerecht wird.           

Für die Landsmannschaft ergeben sich die folgenden Fragen: 

Wie groß ist der Personenkreis, der von den neuen Bestimmungen profitieren bzw. die darin enthaltenen Angebote in Anspruch nehmen wird? 

Weshalb wurde bei der Formulierung des Gesetzes der Personenkreis der nachträglich auf §4 Hochgestuften nicht berücksichtigt, die zwar keinen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler besitzen, hier in Deutschland aber Spätaussiedlern gemäß § 4 gleichgestellt sind? Inwieweit sind hier Nachbesserungen zu erwarten? 

Wie wird in ähnlich gelagerten Fällen verfahren, in denen ein Betroffener aufgrund unzulänglicher Beratung bzw. zur Beschleunigung des Verfahrens  keinen eigenen Antrag auf Aufnahme gemäß § 4 BVFG gestellt hat, obwohl er dafür die Voraussetzungen erfüllt hätte? 

In welcher Weise lässt sich der im Gesetzestext verwendeten Begriff „Härte“ operationalisieren? Welcher Personenkreis (Psychologen? Mitglieder der Landmannschaft?) wird in die Formulierung der Ausführungsbestimmungen einbezogen werden? (Als Härtefälle betrachten wir beispielsweise auch diejenigen Personen, denen aufgrund umstrittener Entscheidungen der Status eines Spätaussiedlers gemäß § 4 BVFG nicht zuerkannt wurde – Stichworte: angeblich „erworbene“ deutsche Sprachkenntnisse, Nervosität des Antragstellers). 

Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. 

Quelle: „Volk auf dem Weg“ Nr. 2. Februar 2012 

Zum Thema:

„Es bleibt nur einen Ausweg – Kaliningrad 

Familienzusammenführung der Spätaussiedler: das neue Gesetz löst die Probleme nicht

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