Härtefälle. Das Neunte
Gesetz zur Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes hat dazu beigetragen,
Voraussetzungen zur Verhinderung von Härtefällen
im Spätaussiedleraufnahmeverfahren zu schaffen.
Die Landsmannschaft verkennt durchaus nicht die
guten Absichten der Verfasser der
Gesetzesänderungen, ist jedoch der Auffassung,
dass dadurch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg
der Regelung von Härtefällen im
Spätaussiedleraufnahmeverfahren getan wird und
es auch weiterhin zu tragischen Fällen von
Familientrennungen kommen wird.
Insbesondere ist es bei
der generellen Forderung von Grundkenntnissen
der Deutschen Sprache beim Einzubeziehenden
geblieben, die dem Schicksal der Deutschen aus
ehemaligen Sowjetunion nicht gerecht
wird.
Für die Landsmannschaft
ergeben sich die folgenden Fragen:
Wie groß ist der
Personenkreis, der von den neuen Bestimmungen
profitieren bzw.
die darin enthaltenen Angebote
in Anspruch nehmen wird?
Weshalb wurde bei der
Formulierung des Gesetzes der Personenkreis der
nachträglich auf §4 Hochgestuften nicht
berücksichtigt, die zwar keinen Aufnahmebescheid
als Spätaussiedler besitzen, hier in Deutschland
aber Spätaussiedlern gemäß § 4 gleichgestellt
sind? Inwieweit sind hier Nachbesserungen zu
erwarten?
Wie wird in ähnlich
gelagerten Fällen verfahren, in denen ein
Betroffener aufgrund unzulänglicher Beratung
bzw. zur Beschleunigung des Verfahrens keinen
eigenen Antrag auf Aufnahme gemäß § 4 BVFG
gestellt hat, obwohl er dafür die
Voraussetzungen erfüllt hätte?
In welcher Weise lässt
sich der im Gesetzestext verwendeten Begriff
„Härte“ operationalisieren? Welcher
Personenkreis (Psychologen? Mitglieder der
Landmannschaft?) wird in die Formulierung der
Ausführungsbestimmungen einbezogen werden? (Als
Härtefälle betrachten wir beispielsweise auch
diejenigen Personen, denen aufgrund umstrittener
Entscheidungen der Status eines Spätaussiedlers
gemäß § 4 BVFG nicht zuerkannt wurde –
Stichworte: angeblich „erworbene“ deutsche
Sprachkenntnisse, Nervosität des
Antragstellers).
Die
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
Quelle: „Volk auf dem Weg“
Nr. 2. Februar 2012
Zum Thema:
„Es
bleibt nur einen Ausweg – Kaliningrad
Familienzusammenführung der Spätaussiedler: das
neue Gesetz löst die Probleme nicht
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