I. Gegenwärtiger Zustand
Die größte
Vereinigung der Deutschen aus Russland ist in
Deutschland immer noch ihre Landsmannschaft mit
Sitz in Stuttgart. Das Vorleben der Demokratie
könnte daher zu einer wichtigen Aufgabe der
Landsmannschaft werden. Wie sieht aber die
Wirklichkeit aus?
Um das objektiv zu beurteilen, sollte man sich
zunächst etwas näher die Satzung der
Landsmannschaft ansehen. Mir fällt vor allem §12
Abs.1 der Vereinssatzung auf, in welchem die
Zusammensetzung der Bundesdelegiertenversammlung
geregelt wird.
In politischen Parteien
werden bekanntlich die vorgeschlagenen
Kandidaten zu einem Parteitag in geheimer
Abstimmung von allen Mitgliedern lokaler
Gliederungen gewählt. Und zwar unabhängig davon,
welche Ämter diese Kandidaten in der Partei
ausüben. Wobei die Delegierten-Zahl von der
Mitgliederzahl der Gliederungen abhängig ist.
Obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass ein
wichtiger Funktionsträger als Delegierter nicht
gewählt werden wird, nicht groß ist, besteht
trotzdem eine Möglichkeit ihm einen Denkzettel
zu verpassen.
In der Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland ist aber Vieles ganz
anders. Hier werden die Mitglieder des
Bundesvorstandes, die Vorsitzenden jeder
Landesgruppe, die jeweils drei Mitglieder der
Bundesschiedskommission, des Ehrenausschusses,
der Bundesprüfungskommission automatisch, das
heißt nur Kraft ihres Amtes, zu Delegierten.
Weil viele der Delegierten über die reale Lage
in der Landsmannschaft nicht informiert sind und
die Möglichkeiten der Manipulationen ihnen nicht
bewusst sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß,
dass die Vereinsführung persönlich loyale
Mitglieder in die drei letztgenannten Gremien
bei der Delegiertenversammlung ohne besondere
Schwierigkeiten vorschlagen lässt.
Doch damit nicht genug, diese Regelung wird auch
auf die vom Bundesvorstand für besondere Fragen
berufene fünf Fachreferenten ausgedehnt. Sie
werden von den Gliederungen ebenfalls nicht
gewählt und keiner kann daher versichern, dass
ihre Berufung wirklich sachlich korrekt und
objektiv gewesen ist.
Auch werden Vertreter
kirchlicher Organisationen in der Anzahl bis zu
vier, die unter Deutschen aus Russland wirken,
automatisch zu Delegierten. Insgesamt
ermöglichen diese Regelungen die Beteiligung von
rund 20 bis 30 Prozent aller Delegierten ohne
ausreichende Legitimation an der
Delegiertenversammlung. Das kann dazu führen,
dass einzelne Landesgruppen bei der
Delegiertenversammlung nicht im Einklang mit
ihrer tatsächlichen Mitgliederzahl repräsentiert
werden. Was als Folge
haben kann, dass die besser vertretenen
Gruppen günstigere Bedingungen bei den
Abstimmungen haben können.
Aber auch Delegierte, die gewählt werden sollen,
werden nur von den Vorständen der Orts- und
Kreisgruppen gewählt. Nicht in geheimer Wahl
und nicht von allen Mitgliedern. Wenn sie
überhaupt gewählt werden. Es wird nämlich von
Zeugen immer wieder berichtet, dass die
OG-Vorstandssitzungen zum Zweck der
Delegierten-Wahl oft gar nicht durchgeführt
werden. Die Delegierten werden von den
Vorsitzenden der Ortsgruppen einfach bestimmt
und die einschlägigen Protokolle im Nachhinein
angefertigt.
Das Alles, zusammen
genommen, kann auch dazu führen, dass die reale
Macht in der Landsmannschaft nur in einigen
Händen konzentriert wird. Was von den Gründern
der Landsmannschaft überhaupt nicht vorgesehen
war und zu gravierenden Missbräuchen führen
kann.
Auch weitere Auswüchse landsmannschaftlicher
„Demokratie“ sind in der Satzung zu entdecken.
So erlaubt die Satzung der Landsmannschaft die
Einberufung der Mitgliederversammlung für die
Orts- und Kreisgruppen auch durch eine
Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift „Volk
auf dem Weg“. Nach dem Bürgergesetzbuch und der
Verbandsordnung der Landsmannschaft müsste die
Tagesordnung der Versammlung zusammen mit der
Ankündigung der Versammlung bekannt gemacht
werden. Es gibt aber für diese Tagesordnung auf
den Seiten der Vereinszeitschrift in der Regel
keinen Platz. Diese Anzeigen werden von vielen
Mitgliedern auch einfach übersehen. Deshalb
sollten die Mitglieder zu den Versammlungen
gemäß der Verbandsordnung schriftlich
per Brief
eingeladen werden. Das wird aber bei weitem
nicht immer gemacht. Aus diesem Grund musste die
Wahlversammlung der Kreisgruppe Fulda vom 12.
Mai 2009 wiederholt werden
- sie wurde
angefochten. Wie viele Versammlungen in
dieser Landsmannschaft werden genauso
durchgeführt, aber nicht angefochten? Ich denke,
es sind nicht wenige. Wie die Erfahrungen
gezeigt haben, interessiert aber dieser Umstand
sowohl den Bundesvorstand als auch die
Bundesschiedskommission überhaupt nicht.
II. Langjährige und
zielgerichtete Fehlentwicklungen
Bemerkenswert ist
dabei, dass die Einberufungsmöglichkeit einer
Mitgliederversammlung über die
Vereinszeitschrift erst seit der
Delegiertenversammlung im Oktober 2003 in Kraft
getreten ist. Genauso wie die Möglichkeit für
die Vertreter der kirchlichen Organisationen an
der Delegiertenversammlung als Delegierte
teilzunehmen. Noch deutlicher wird das Bild,
wenn wir uns die Fassung der Vereinssatzung von
1995 ansehen. Die Delegierteneigenschaft der
jeweils drei Mitglieder der Schiedskommission,
des Ehrenausschusses und der Prüfungskommission
war in dieser Satzungsfassung nicht vorgesehen.
Ich vermute dabei stark, dass in der noch
früheren Fassung der Satzung auch die
Delegierteneigenschaft der fünf oben schon
erwähnten Fachreferenten nicht vorgesehen war.
Die Tendenz ist
unverkennbar. Immer mehr Teilnehmer der
Bundesdelegiertenversammlungen werden als
Delegierte gar nicht gewählt. Immer mehr
Delegierte dürfen zur Delegiertenversammlung nur
Kraft ihres Amtes kommen, welches oft gar nicht
so wichtig ist. Die demokratische Legitimierung
der Entscheidungen der Delegiertenversammlungen
wird immer geringer. Weil die Anzahl der
Mitglieder rapide sinkt, wird bestimmt auch die
Zahl der Teilnehmer, die von den Ortsgruppen
delegiert werden, sinken. Was dazu führen wird,
dass in zwei Jahren schon mindestens 30 bis 40
Prozent aller Delegierten nicht von den
Ortsgruppen bestimmt werden. Das ist ein
direkter Weg in die Autokratie. Die
„Vereinsaristokratie“ kann die Möglichkeit
erlangen, einen Großteil der Posten und
Delegiertenplätze mit persönlich loyalen und auf
irgendwelche Weise begünstigten Mitgliedern zu
besetzen und das ganze Handeln der
Landsmannschaft im Wesentlichen zu bestimmen.
Dass sie bald alleine mit ein paar hundert ganz
„Treuen“ und Leichtgläubigen in der
Landsmannschaft bleiben, regt sie offensichtlich
nicht besonders auf. Warum auch? So kann man
doch ruhig auch weiter laut der Satzung die
ganze Volksgruppe „vertreten“ und Projekte unter
sich verteilen.
Angesichts der zahlreichen
Beispiele (auch kurze Schilderungen einiger
dieser Bespiele wird den Rahmen dieses Berichts
sprengen) aus dem Innenleben der Landsmannschaft
neige ich dazu, die oben beschriebene Tendenz
nicht einfach als eine Reihe von Zufällen,
sondern als gezielte Absicht anzusehen.
Jedenfalls zeigen diese Beispiele mehr als deutlich, was man mit
diesen ganzen „Satzungsänderungen“ erreichen
kann.
III. Wieder privilegierte
Delegierte und dazu die „neuen Deutschen aus
Russland“
Das aber noch
nicht genug! Manche „Modernisierer“ auf
verschiedenen Ebenen (die Idee kommt aus der
Bundesgeschäftsstelle) versuchen seit ca. einem
Jahr die Aktiven der Landsmannschaft von den
Vorteilen einer neuen Fassung der Satzung zu
überzeugen oder diese auch einfach
durchzuschleichen. Und wie sollte es auch anders
sein! Auch diesmal sollte der Kreis der
Delegierten erweitert werden, die ohne
irgendwelche demokratische Vorbestimmung, nur
Kraft eines Amtes, diese Eigenschaft erlangen.
Das sollten jetzt ausgerechnet die
Landesvorsitzenden der Jugendorganisation der
Landsmannschaft (JSDR – Jugend- und
Studentenring der Deutschen aus Russland) sein.
Einer Organisation, deren Gründung
satzungswidrig zustande kam. Einer Organisation,
in welcher, vermute ich, nicht alle
Landesvorsitzenden Mitglieder der
Landsmannschaft sind. Von den einfachen
Mitgliedern schon ganz zu schweigen. Einer
Organisation, in welcher manche Gliederungen nur
auf Papier und auf den Fotos existieren. Einer
Organisation, die sich hauptsächlich mit der
Gestaltung der Freizeit der wenigen Mitglieder
(wobei man manchmal den Eindruck bekommt, dass
die Mitgliedschaft hauptsächlich aus den
zusammen gewürfelten Vorständen besteht. Auf den
Fotos wirken manche vermeintliche Mitglieder
schon älter als 30), der Durchführung
irgendwelcher, was den Nutzen betrifft,
fraglichen Seminare und Fahrten nach Russland
beschäftigt. Einer Organisation, die von oben
organisiert wurde und die solange existiert,
solange Fördergelder fließen. Einer
Organisation, die der Geschäftsführerin der
Landsmannschaft, Frau L. Kopp, gleichzeitig als
Jugendreferentin tätig, faktisch untersteht. Bei
der Änderung der Satzung in ihrem Sinne könnte
sie erheblichen Einfluss auf rund 10 weiteren
Delegierten haben. Wobei sie auch für die
Besetzung der Projektstellen zuständig ist und
somit schon jetzt einen nicht zu kleinen
Einfluss auf einen Teil der Delegierten hat.
Nicht vergessen, dass sie als Geschäftsführerin
sowieso in vielerlei Hinsicht Einfluss auf die
Geschehnisse hat. Ist es aber nicht zu viel
Macht und Einfluss in nur zwei Händen?
Lange Jahre hat die
Führung der Landsmannschaft den Vorschlag, auch
selbständige Vereine der Russlanddeutschen als
Gruppen mit allen Rechten und Pflichten in der
Landsmannschaft anzuerkennen, abgeschmettert.
Selbstdenkende Menschen waren nicht gefragt. Und
plötzlich, siehe da! In der neuen Fassung der
Satzung sollte die Mitgliedschaft der
„juristischen Personen“, sprich selbständige
Vereine, zugelassen werden. Umdenken? Ich
denke, kaum.
Zunächst, die Autorität der Landsmannschaft ist
schon so tief gesunken, dass kaum ein Verein der
Russlanddeutschen sich durch diese Änderung
angesprochen fühlen wird.
Diese Änderung geht außerdem Hand in Hand mit
einer weiteren gravierenden Änderung.
§5 Abs. 1 der noch geltenden Satzung besagt:
„Ordentliches Mitglied der Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland e.V. kann jeder Deutsche
werden, der Russlanddeutscher ist oder als
Russlanddeutscher gilt…“.
In der neuen Fassung
klingt das schon etwas anders. Als ordentliche
Mitglieder bleiben die bisherigen Mitglieder der
bisherigen Landsmannschaft. Darüber hinaus
können ordentliche Mitglieder des Vereins alle
natürlichen und juristischen Personen werden,
die die Ziele des Vereins unterstützen und sich
zur Gemeinschaft der Deutschen aus Russland
bekennen.
Auch in dem Bericht des Bundesvorsitzenden der
Landsmannschaft, Adolf Fetsch, bei der
Bundesdelegiertenversammlung am 14. November
2009 wird ein Grundprinzip der Neufassung der
Satzung als folgend deklariert:
Die Landsmannschaft (der
Bundesverband) öffnet sich für neue Mitglieder.
Keinen weiteren Zweifel lässt der
Erklärungskommentar in „Volk auf dem Weg“
Nr.5/2010. Dort steht schwarz auf weiß: „Neu
ist, dass künftig jeder – unabhängig von seiner
Herkunft und Abstammung – dem Verband als
„ordentliches Mitglied“ mit allen Rechten
beitreten kann.“
Wie wird aber dieser „Jeder“ zu einem Deutschen
aus Russland? Mit diesem Begriff bezeichnen sich
doch Menschen, die sich in Russland als
Deutsche verstanden haben. Laut der geltenden
Satzung zählen auch ihre Familienmitglieder
dazu. Was hat damit „Jeder“ zu tun? Reicht es,
sich zu der Gemeinschaft der Deutschen aus
Russland nur zu bekennen? Und was kann jemanden
dazu bewegen? Warum haben sich alle diese in
Russland zu dieser Gemeinschaft nicht bekannt?
Es werden Angehörige der Deutschen aus Russland
an der Einreise nach Deutschland
gehindert,
weil sie den diskriminierenden Sprachtest nicht
bestehen können. Viele Familien können nicht
zusammen einreisen. Und hier soll „Jeder“ zu
der Gemeinschaft der Deutschen aus Russland sich
einfach so bekennen können! Die Deutschen aus
Russland sind erst durch die gemeinsamen
Erlebnisse der Erschießungen der 30-er Jahre,
der pauschalen und unbegründeten Beschuldigung
an Spionage und Sabotage, der genozidalen
Vernichtung in der Trudarmee, des totalen
Verlustes von Hab und Gut, der Flucht und
Repatriierung, der Kommandantur, dem Verlust der
Heimat in Ihren Kolonien und Verstreuung in ganz
der ganzen Sowjetunion, jahrzehntelangen
Diskriminierungen zu einer Gemeinschaft
geworden. Geht es überhaupt, sich zu dieser
Gemeinschaft einfach so zu bekennen? Dazu sollte
der Begriff Deutsche aus Russland dann schon
ganz neu erfunden werden. Und der Begriff „neue
Deutsche aus Russland“ eingeführt werden.
IV. Wer hat da seine
Finger im Spiel?
Was will man aber
mit dieser „Öffnung“ erreichen? Kann jemand
wirklich ernsthaft glauben, dass eine
nennenswerte Anzahl der Personen einer anderen
Abstammung und Herkunft dem Verband mit den
heutigen Inhalten und proklamierten Zielen
beitreten wird? Die Russlanddeutschen selbst
verlassen diesen Verband in Massen und jemand
anderer soll da noch beitreten!? Aus welcher
Motivation denn? Das ist doch absurd! Oder doch
nicht? Und was, wenn man die Inhalte noch
stärker von den noch aktuellen Zielen entfernt,
als schon heute der Fall ist? Und die Ziele im
Wesentlichen an die „neuen Deutschen aus
Russland“ anpasst? Vielleicht lässt sich damit
doch noch etwas erreichen? Für den Anfang könnte
eine interessierte Seite bei den „Bekennenden“
sich auch herzlich und bereichernd bedanken…
In der Zeitschrift
„Ost-West-Panorama“ Nr. 4/2008 wurden Auszüge
aus privater Korrespondenz zwei bekannter
Persönlichkeiten veröffentlicht. In dieser
Veröffentlichung ging es unter anderem über eine
Äußerung der Vertreter der „Sootetschestwenniki“.
Und zwar:
„Wenn sie sich nicht anschließen wollen, dann
müssen wir die Leitung über sie übernehmen.“
Vielleicht ist gerade die Zeit für diese
„feindliche Übernahme“ gekommen?
Stellen Sie sich vor, dass
einige Ortsvereine der „Sootetschestwenniki“ mit
hohen Mitgliederzahlen (die nun wirklich sehr
schwer zu prüfen sind) als juristische Personen
und als Organisationen der „neuen Deutschen aus
Russland“ der Landsmannschaft beitreten. Da es
sowieso schon genügend Delegierte gibt, die
nicht ausreichend informiert sind, die auf
irgendwelche Weise abhängig sind, die bis
zuletzt (egal was
geschieht!) den einigen Machern aus
Gewohnheit treu bleiben und mit dem
selbständigen Denken sich nicht anstrengen, wird
es bei der nächsten ordentlichen
Bundesdelegiertenversammlung für die „neuen
Deutschen aus Russland“ ein leichtes Spiel sein,
die Satzung samt der ganzen Landsmannschaft
grundlegend umzukrempeln und die Leitung zu
übernehmen. Nach drei Jahren werden wir sowohl
die Landsmannschaft als auch „Volk auf dem Weg“
nicht mehr erkennen. Ähnliches ist mit einigen
Zeitungen der Russlanddeutschen nach der
Übernahme durch die
potentiellen „neuen Deutschen aus
Russland“ schon geschehen.
In dem in OWP veröffentlichen Brief fragt Frau
Däs: „Was wird aus der Landsmannschaft, wer hat
da seine Finger im Spiel?“
Ich denke, dass diese
Frage heute noch mehr berechtigt ist. Ich denke
auch, dass Herr Neugebauer seinerzeit Recht
hatte. Es geht ums Geld. Es geht um die
Projekte. Es kann aber auch um viel mehr gehen.
Ich denke auch, dass manche in den Moskauer
Amtszimmern nichts dagegen hätten, wenn unsere
Landsmannschaft weitgehend umfunktioniert oder
untergegangen wäre. Die Parteien des linken
Spektrums hätten darüber auch keine Tränen
vergossen.
V. Grundprinzipien oder
prinzipienlose Ablenkungsmanöver?
Aus dem Bericht
des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft,
Adolf Fetsch, bei der
Bundesdelegiertenversammlung am 14. November
2009 möchte ich noch ein angebliches
Grundprinzip der Neufassung der Satzung
zitieren:
„Die Inhalte der landsmannschaftlichen Arbeit
werden transparenter und anpassungsfähiger, aber
auch resistenter gegen Angriffe, die ihrem Ziel
und Zweck zuwiderlaufen.“
Dass nach allen bekannten Satzungsverletzungen,
Manipulationen, Verheimlichungen, für die Herr
Fetsch und noch einige Macher verantwortlich
sind oder worauf sie beide Augen und Ohren
zumachen, ausgerechnet sie jetzt die
landsmannschaftliche Arbeit mit Hilfe der neuen
Satzung transparenter machen wollen, das ist
wirklich die Höhe der Heuchelei. In der neuen
Fassung der Satzung habe ich übrigens nichts
gefunden, was die Inhalte der
landsmannschaftlichen Arbeit transparenter
machen könnte.
Mit „anpassungsfähiger“ könnte Herr Fetsch schon
Recht haben. Man möchte wohl diese Inhalte noch
mehr opportunistisch machen und sich völlig auf
die Geschenke der Politik in der Form von
Projekten konzentrieren.
Die Bereitschaft „Jeden“
in die Landsmannschaft aufzunehmen, verknüpft
mit der Erlaubnis der „juristischen Personen“
als ordentliche Mitglieder, ist der größte bis
jetzt bekannte Angriff gegen Ziele und Zwecke
der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland.
Es wird nichts Vernünftiges dafür getan, um die
schon vorhandenen Mitglieder in der
Landsmannschaft zu halten. Dafür wird aber das
Tor für „Jeden“ geöffnet. Das ist ein Verrat an
den landsmannschaftlichen Grundsätzen. Das wird
zu einem Todesstoß für die Landsmannschaft.
Die vorgeschlagene
Namensänderung der Landsmannschaft in einen
Bundesverband würde nach allen schon genannten
Änderungen und bekannten Fakten den Bruch mit
den Traditionen, Inhalten und Zielen der
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland nur
unmissverständlich und konsequent besiegeln. Den
Deutschen aus
Russland bleibt danach nicht viel übrig, als
diesen Bundesverband noch schneller zu
verlassen, als das schon jetzt der Fall ist.
Alexander
Walz
Welche Richtung hat
die jetzige Führung der Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland eingeschlagen?