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DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

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Neue Satzung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland: Ein Verrat an den landsmannschaftlichen Grundsätzen

I.   Gegenwärtiger Zustand
Die größte Vereinigung der Deutschen aus Russland ist in Deutschland immer noch ihre Landsmannschaft mit Sitz in Stuttgart. Das Vorleben der Demokratie könnte daher zu einer wichtigen Aufgabe der Landsmannschaft werden. Wie sieht aber die Wirklichkeit aus?
Um das objektiv zu beurteilen, sollte man sich zunächst etwas näher die Satzung der Landsmannschaft ansehen. Mir fällt vor allem §12 Abs.1 der Vereinssatzung auf, in welchem die Zusammensetzung der Bundesdelegiertenversammlung geregelt wird.
 

In politischen Parteien werden bekanntlich die vorgeschlagenen Kandidaten zu einem Parteitag in geheimer Abstimmung von allen Mitgliedern lokaler Gliederungen gewählt. Und zwar unabhängig davon, welche Ämter diese Kandidaten in der Partei ausüben. Wobei die Delegierten-Zahl von der Mitgliederzahl der Gliederungen abhängig ist. Obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass ein wichtiger Funktionsträger als Delegierter nicht gewählt werden wird, nicht groß ist, besteht trotzdem eine Möglichkeit ihm einen Denkzettel zu verpassen.  

In der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland ist aber Vieles ganz anders. Hier werden die Mitglieder des Bundesvorstandes, die Vorsitzenden jeder Landesgruppe, die jeweils drei Mitglieder der Bundesschiedskommission, des Ehrenausschusses, der Bundesprüfungskommission automatisch, das heißt nur Kraft ihres Amtes, zu Delegierten.
Weil viele der Delegierten über die reale Lage in der Landsmannschaft nicht informiert sind und die Möglichkeiten der Manipulationen ihnen nicht bewusst sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Vereinsführung persönlich loyale Mitglieder in die drei letztgenannten Gremien bei der Delegiertenversammlung ohne besondere Schwierigkeiten vorschlagen lässt.
Doch damit nicht genug, diese Regelung wird auch auf die vom Bundesvorstand für besondere Fragen berufene fünf Fachreferenten ausgedehnt. Sie werden von den Gliederungen ebenfalls nicht gewählt und keiner kann daher versichern, dass ihre Berufung wirklich sachlich korrekt und objektiv gewesen ist.
 

Auch werden Vertreter kirchlicher Organisationen in der Anzahl bis zu vier, die unter Deutschen aus Russland wirken, automatisch zu Delegierten. Insgesamt ermöglichen diese Regelungen die Beteiligung von rund 20 bis 30 Prozent aller Delegierten ohne ausreichende Legitimation an der Delegiertenversammlung. Das kann dazu führen, dass einzelne Landesgruppen bei der Delegiertenversammlung nicht im Einklang mit ihrer tatsächlichen Mitgliederzahl repräsentiert werden. Was als Folge haben kann, dass die besser vertretenen Gruppen günstigere Bedingungen bei den Abstimmungen haben können.
Aber auch Delegierte, die gewählt werden sollen, werden nur von den Vorständen der Orts- und Kreisgruppen gewählt.  Nicht in geheimer Wahl und nicht von allen Mitgliedern. Wenn sie überhaupt gewählt werden. Es wird nämlich von Zeugen immer wieder berichtet, dass die OG-Vorstandssitzungen  zum Zweck der Delegierten-Wahl oft gar nicht durchgeführt werden. Die Delegierten werden von den Vorsitzenden der Ortsgruppen einfach bestimmt und die einschlägigen Protokolle im Nachhinein angefertigt.
 

Das Alles, zusammen genommen, kann  auch dazu führen, dass die reale Macht in der Landsmannschaft nur in einigen Händen konzentriert wird. Was von den Gründern der Landsmannschaft überhaupt nicht vorgesehen war und zu gravierenden Missbräuchen führen kann. 
Auch weitere Auswüchse landsmannschaftlicher „Demokratie“ sind in der Satzung zu entdecken. So erlaubt die Satzung der Landsmannschaft die Einberufung der Mitgliederversammlung für die Orts- und Kreisgruppen auch durch eine Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift „Volk auf dem Weg“. Nach dem Bürgergesetzbuch und der Verbandsordnung der Landsmannschaft müsste die Tagesordnung der Versammlung zusammen mit der Ankündigung der Versammlung bekannt gemacht werden. Es gibt aber für diese Tagesordnung auf den Seiten der Vereinszeitschrift in der Regel keinen Platz. Diese Anzeigen werden von vielen Mitgliedern auch einfach übersehen. Deshalb sollten die Mitglieder zu den Versammlungen gemäß der Verbandsordnung schriftlich per Brief eingeladen werden. Das wird aber bei weitem nicht immer gemacht. Aus diesem Grund musste die Wahlversammlung der Kreisgruppe Fulda vom 12. Mai 2009 wiederholt werden - sie wurde angefochten. Wie viele Versammlungen in dieser Landsmannschaft werden genauso durchgeführt, aber nicht angefochten? Ich denke, es sind nicht wenige. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, interessiert aber dieser Umstand sowohl den Bundesvorstand als auch die Bundesschiedskommission überhaupt nicht.

II.  Langjährige und zielgerichtete Fehlentwicklungen
Bemerkenswert ist dabei, dass die Einberufungsmöglichkeit einer Mitgliederversammlung über die Vereinszeitschrift erst seit der Delegiertenversammlung im Oktober 2003 in Kraft getreten ist. Genauso wie die Möglichkeit für die Vertreter der kirchlichen Organisationen an der Delegiertenversammlung als Delegierte teilzunehmen. Noch deutlicher wird das Bild, wenn wir uns die Fassung der Vereinssatzung von 1995 ansehen. Die Delegierteneigenschaft der jeweils drei Mitglieder der Schiedskommission, des Ehrenausschusses und der Prüfungskommission war in dieser Satzungsfassung  nicht vorgesehen. Ich vermute dabei stark, dass in der noch früheren Fassung der Satzung  auch die Delegierteneigenschaft der fünf oben schon erwähnten Fachreferenten nicht vorgesehen war.
 

Die Tendenz ist unverkennbar. Immer mehr Teilnehmer der Bundesdelegiertenversammlungen werden als Delegierte gar nicht gewählt. Immer mehr Delegierte dürfen zur Delegiertenversammlung nur Kraft ihres Amtes kommen, welches oft gar nicht so wichtig ist. Die demokratische Legitimierung der Entscheidungen der Delegiertenversammlungen wird immer geringer. Weil die Anzahl der Mitglieder rapide sinkt, wird bestimmt auch die Zahl der Teilnehmer, die von den Ortsgruppen delegiert werden, sinken. Was dazu führen wird, dass in zwei Jahren schon mindestens 30 bis 40 Prozent aller Delegierten nicht von den Ortsgruppen bestimmt werden. Das ist ein direkter Weg in die Autokratie. Die „Vereinsaristokratie“ kann die Möglichkeit erlangen, einen Großteil der Posten und Delegiertenplätze mit persönlich loyalen und auf irgendwelche Weise begünstigten Mitgliedern zu besetzen  und das ganze Handeln der Landsmannschaft im Wesentlichen zu bestimmen. Dass sie bald alleine mit ein paar hundert ganz „Treuen“ und Leichtgläubigen in der Landsmannschaft bleiben, regt sie offensichtlich nicht besonders auf. Warum auch? So kann man doch ruhig auch weiter laut der Satzung die ganze Volksgruppe „vertreten“ und Projekte unter sich verteilen. 

Angesichts der zahlreichen Beispiele (auch kurze Schilderungen einiger dieser Bespiele wird den Rahmen dieses Berichts  sprengen) aus dem Innenleben der Landsmannschaft neige ich dazu, die oben beschriebene Tendenz nicht einfach als eine Reihe von Zufällen, sondern als gezielte Absicht anzusehen. Jedenfalls zeigen diese Beispiele mehr als deutlich, was man mit diesen ganzen „Satzungsänderungen“  erreichen kann.

III.  Wieder privilegierte Delegierte und dazu die „neuen Deutschen aus Russland“
Das aber noch nicht genug! Manche „Modernisierer“ auf verschiedenen Ebenen (die Idee kommt aus der Bundesgeschäftsstelle) versuchen seit ca. einem Jahr die Aktiven der Landsmannschaft von den Vorteilen einer neuen Fassung der Satzung zu überzeugen oder diese auch einfach durchzuschleichen. Und wie sollte es auch anders sein! Auch diesmal sollte der Kreis  der Delegierten erweitert werden, die ohne irgendwelche demokratische Vorbestimmung, nur Kraft eines Amtes, diese Eigenschaft erlangen. Das sollten jetzt ausgerechnet die Landesvorsitzenden der Jugendorganisation der Landsmannschaft (JSDR – Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland) sein. Einer Organisation, deren Gründung satzungswidrig zustande kam. Einer Organisation, in welcher, vermute ich, nicht alle Landesvorsitzenden Mitglieder der Landsmannschaft sind. Von den einfachen Mitgliedern schon ganz zu schweigen. Einer Organisation, in welcher manche Gliederungen nur auf Papier und auf den Fotos existieren. Einer Organisation, die sich hauptsächlich mit der Gestaltung der Freizeit der wenigen Mitglieder (wobei man manchmal den Eindruck bekommt, dass die Mitgliedschaft hauptsächlich aus den zusammen gewürfelten Vorständen besteht. Auf den Fotos wirken manche vermeintliche Mitglieder schon älter als 30), der Durchführung irgendwelcher, was den Nutzen betrifft, fraglichen Seminare und Fahrten nach Russland beschäftigt. Einer Organisation, die von oben organisiert wurde und die solange existiert, solange Fördergelder fließen. Einer Organisation, die der Geschäftsführerin der Landsmannschaft, Frau L. Kopp, gleichzeitig als Jugendreferentin tätig, faktisch untersteht. Bei der Änderung der Satzung in ihrem Sinne könnte sie  erheblichen Einfluss auf rund 10 weiteren Delegierten haben. Wobei sie auch für die Besetzung der Projektstellen zuständig ist und somit schon jetzt einen nicht zu kleinen Einfluss auf einen Teil der Delegierten hat. Nicht vergessen, dass sie als Geschäftsführerin sowieso in vielerlei Hinsicht Einfluss auf die Geschehnisse hat. Ist es aber nicht zu viel Macht und Einfluss in nur zwei Händen?
 

Lange Jahre hat die Führung der Landsmannschaft den Vorschlag, auch selbständige Vereine der Russlanddeutschen als Gruppen mit allen Rechten und Pflichten in der Landsmannschaft anzuerkennen, abgeschmettert. Selbstdenkende Menschen waren nicht gefragt. Und plötzlich, siehe da! In der neuen Fassung der Satzung sollte die Mitgliedschaft der „juristischen Personen“, sprich selbständige Vereine, zugelassen werden.  Umdenken? Ich denke, kaum.
Zunächst, die Autorität der Landsmannschaft ist schon so tief gesunken, dass kaum ein Verein der Russlanddeutschen sich durch diese Änderung angesprochen fühlen wird.
Diese Änderung geht außerdem Hand in Hand mit einer weiteren gravierenden Änderung.
§5 Abs. 1 der noch geltenden Satzung besagt: „Ordentliches Mitglied der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. kann jeder Deutsche werden, der Russlanddeutscher ist oder als Russlanddeutscher gilt…“.
 

In der neuen Fassung klingt das schon etwas anders. Als ordentliche Mitglieder bleiben die bisherigen Mitglieder der bisherigen Landsmannschaft. Darüber hinaus können ordentliche Mitglieder des Vereins alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen und sich zur Gemeinschaft der Deutschen aus Russland bekennen.
Auch in dem Bericht des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft, Adolf Fetsch, bei der Bundesdelegiertenversammlung am 14. November 2009 wird ein Grundprinzip der Neufassung der Satzung als folgend deklariert:
 

Die Landsmannschaft (der Bundesverband) öffnet sich für neue Mitglieder.
Keinen weiteren Zweifel lässt der Erklärungskommentar in „Volk auf dem Weg“ Nr.5/2010. Dort steht schwarz auf weiß: „Neu ist, dass künftig jeder – unabhängig von seiner Herkunft und Abstammung – dem Verband als „ordentliches Mitglied“ mit allen Rechten beitreten kann.“
Wie wird aber dieser „Jeder“ zu einem Deutschen aus Russland? Mit diesem Begriff bezeichnen sich doch  Menschen, die sich in Russland als Deutsche verstanden haben. Laut der geltenden Satzung zählen auch ihre Familienmitglieder dazu. Was hat damit „Jeder“ zu tun? Reicht es, sich zu der Gemeinschaft der Deutschen aus Russland nur zu bekennen? Und was kann jemanden dazu bewegen? Warum haben sich alle diese in Russland zu dieser Gemeinschaft nicht bekannt? Es werden Angehörige der Deutschen aus Russland an der Einreise nach Deutschland gehindert, weil sie den diskriminierenden Sprachtest nicht bestehen können. Viele Familien können nicht zusammen einreisen. Und hier soll  „Jeder“ zu der Gemeinschaft der Deutschen aus Russland sich einfach so bekennen können! Die Deutschen aus Russland sind erst durch die gemeinsamen Erlebnisse der Erschießungen der 30-er Jahre, der pauschalen und unbegründeten Beschuldigung an Spionage und Sabotage, der genozidalen Vernichtung in der Trudarmee, des totalen Verlustes von Hab und Gut, der Flucht und Repatriierung, der Kommandantur, dem Verlust der Heimat in Ihren Kolonien und Verstreuung in ganz der ganzen Sowjetunion, jahrzehntelangen Diskriminierungen zu einer Gemeinschaft geworden. Geht es überhaupt, sich zu dieser Gemeinschaft einfach so zu bekennen? Dazu sollte der Begriff Deutsche aus Russland dann schon ganz neu erfunden werden. Und der Begriff  „neue Deutsche aus Russland“ eingeführt werden.    

IV.  Wer hat da seine Finger im Spiel?
Was will man aber mit dieser „Öffnung“ erreichen? Kann jemand wirklich ernsthaft glauben, dass eine nennenswerte Anzahl der Personen einer anderen Abstammung und Herkunft dem Verband mit den heutigen Inhalten und proklamierten Zielen beitreten wird? Die Russlanddeutschen selbst verlassen diesen Verband in Massen und jemand anderer soll da noch beitreten!? Aus welcher Motivation denn? Das ist doch absurd! Oder doch nicht? Und was, wenn man die Inhalte noch stärker von den noch aktuellen Zielen entfernt, als schon heute der Fall ist? Und die Ziele im Wesentlichen an die „neuen Deutschen aus Russland“ anpasst? Vielleicht lässt sich damit doch noch etwas erreichen? Für den Anfang könnte eine interessierte Seite bei den „Bekennenden“ sich auch herzlich und bereichernd bedanken…
 

In der Zeitschrift „Ost-West-Panorama“  Nr. 4/2008 wurden Auszüge aus privater Korrespondenz zwei bekannter Persönlichkeiten veröffentlicht. In dieser Veröffentlichung ging es unter anderem über eine Äußerung  der Vertreter der „Sootetschestwenniki“. Und zwar:
„Wenn sie sich nicht anschließen wollen, dann müssen wir die Leitung über sie übernehmen.“
Vielleicht ist gerade die Zeit für diese „feindliche Übernahme“ gekommen?
 

Stellen Sie sich vor, dass einige Ortsvereine der „Sootetschestwenniki“ mit hohen Mitgliederzahlen (die nun wirklich sehr schwer zu prüfen sind) als juristische Personen und als Organisationen der „neuen Deutschen aus Russland“ der Landsmannschaft beitreten.  Da es sowieso schon genügend Delegierte gibt, die nicht ausreichend informiert sind, die auf irgendwelche Weise abhängig sind, die bis zuletzt (egal was geschieht!) den einigen Machern aus Gewohnheit treu bleiben und mit dem selbständigen Denken sich nicht anstrengen, wird es bei der nächsten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung für die „neuen Deutschen aus Russland“ ein leichtes Spiel sein, die Satzung samt der ganzen Landsmannschaft grundlegend umzukrempeln und die Leitung zu übernehmen. Nach drei Jahren werden wir sowohl die Landsmannschaft als auch „Volk auf dem Weg“ nicht mehr erkennen. Ähnliches ist  mit einigen Zeitungen der Russlanddeutschen nach der Übernahme durch die potentiellen „neuen Deutschen aus Russland“ schon geschehen.
In dem in OWP veröffentlichen Brief fragt Frau Däs: „Was wird aus der Landsmannschaft, wer hat da seine Finger im Spiel?“
 

Ich denke, dass diese Frage heute noch mehr berechtigt ist. Ich denke auch, dass Herr Neugebauer seinerzeit Recht hatte. Es geht ums Geld. Es geht um die Projekte. Es kann aber auch um viel mehr gehen. Ich denke auch, dass manche in den Moskauer Amtszimmern nichts dagegen hätten, wenn  unsere Landsmannschaft weitgehend umfunktioniert oder untergegangen wäre. Die Parteien des linken Spektrums hätten darüber auch keine Tränen vergossen.

V. Grundprinzipien oder prinzipienlose Ablenkungsmanöver?
Aus dem Bericht des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft, Adolf Fetsch, bei der Bundesdelegiertenversammlung am 14. November 2009 möchte ich noch ein angebliches Grundprinzip der Neufassung der Satzung zitieren:
„Die Inhalte der landsmannschaftlichen Arbeit werden transparenter und anpassungsfähiger, aber auch resistenter gegen Angriffe, die ihrem Ziel und Zweck zuwiderlaufen.“
Dass nach allen bekannten Satzungsverletzungen, Manipulationen, Verheimlichungen, für die Herr Fetsch und noch einige Macher verantwortlich sind oder worauf sie beide Augen und Ohren zumachen, ausgerechnet sie jetzt die  landsmannschaftliche Arbeit mit Hilfe der neuen Satzung transparenter machen wollen, das ist wirklich die Höhe der Heuchelei. In der neuen Fassung der Satzung habe ich übrigens nichts gefunden, was die Inhalte der landsmannschaftlichen Arbeit transparenter machen könnte.
Mit „anpassungsfähiger“ könnte Herr Fetsch schon Recht haben. Man möchte wohl diese Inhalte noch mehr opportunistisch machen und sich völlig auf die Geschenke der Politik in der Form von Projekten konzentrieren.
 

Die Bereitschaft „Jeden“ in die Landsmannschaft aufzunehmen, verknüpft mit der Erlaubnis der „juristischen Personen“ als ordentliche Mitglieder, ist der größte bis jetzt bekannte Angriff gegen Ziele und Zwecke der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland. Es wird nichts Vernünftiges dafür getan, um die schon vorhandenen Mitglieder in der Landsmannschaft zu halten. Dafür wird aber das Tor für „Jeden“ geöffnet. Das ist ein Verrat an den landsmannschaftlichen Grundsätzen. Das wird zu einem Todesstoß für die Landsmannschaft. 

Die vorgeschlagene Namensänderung der Landsmannschaft in einen Bundesverband würde nach allen schon genannten Änderungen und bekannten Fakten den Bruch mit den Traditionen, Inhalten und Zielen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland nur unmissverständlich und konsequent besiegeln. Den Deutschen aus Russland bleibt danach nicht viel übrig, als diesen Bundesverband noch schneller zu verlassen, als das schon jetzt der Fall ist.

Alexander Walz

Welche Richtung hat die jetzige Führung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland eingeschlagen?

 

 

 

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