Pressedienst
Artikel
Analyse
Kommentar
Interview
NPD
Bücher
Video
Verweise
Kontakt
Impressum
 

 

 

DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

  Pressedienst

 

DEMO in Karlsruhe: Freiheit für alle politischen Gefangene!

 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“


[So steht es in Artikel 5 Grundgesetz geschrieben]

 

Ein Beispiel ist der Systemkritiker und ehemalige Rechtsanwalt Horst Mahler – verurteilt in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 zu über elf Jahren Freiheitsentzug – das entspricht bei seinem Alter einer lebenslänglichen Haft. Horst Mahler hat genau dasselbe getan, wie der neugekürte Träger des Nobel-Friedenspreises Liu Xiaobo aus China. Horst Mahler folgte seinem Gewissen und äußerte vollkommen gewaltfrei seine politischen Überzeugungen. Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß fast jeder Totschläger in der BRD ein geringeres Strafmaß erhält. Die BRD und China unterscheiden sich praktisch nur noch im Ausmaß der Heuchelei, wenn es um politisch unbequeme Häftlinge geht. Nach der Überzeugung der Redaktion sind nicht die Chinesen die Heuchler! Ist es doch die Bundesregierung, die bei jeder passenden und nicht passenden Gelegenheit die Menschenrechte einfordert.

Ein Rückblick auf die Protestveranstaltung am 25. Mai

Nachdem die Demonstration in Karlsruhe unter dem Motto „Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz“ angemeldet wurde, rotierten Stadtverwaltung, die BRD-Blockparteien sowie die Polizei. Das städtische Demonstrationsverbot konnte von unserem Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gekippt werden. Das Gericht sprach dem Veranstalter eine Demonstrationsstrecke vom Karlsruher Hauptbahnhof zum Bundesverfassungsgericht zu. Wie erwartet, arbeiteten Gegendemonstranten, Stadtverwaltung und Polizei an diesem Tag mal wieder Hand in Hand. Gleiches durfte man schon bei anderen nationalen Versammlungen, u.a. am sogenannten “Tag der Deutschen Einheit” in Heidelberg oder am 1. Mai in Mannheim letzten Jahres erleben. Mehrere Hundert linke Gegendemonstranten verteilten sich ab 11:00 Uhr rund um den Karlsruher Bahnhofsvorplatz. Der Oberbürgermeister und einige seiner Kollegen des Gemeinderates gesellten sich zu den Blockierern. Der komplette Bahnhofsvorplatz wurde mit Absperrgittern abgeriegelt, hinter welchen sich die Gegendemonstranten problemlos versammeln konnten, bzw. versammelt wurden. Die Polizei kesselte die etwas über 200 nationalen Demonstrationsteilnehmer und war erwartungsgemäß nicht gewillt, das gerichtlich bestätigte Recht auf Demonstrationsfreiheit durchzusetzen. Vielmehr rief die Polizeiführung trotz 1.300 eingesetzter Polizeibeamter den polizeilichen Notstand aus und verweigerte das Durchsetzen des nationalen Protestmarsches, der bereits nach 100 Metern, noch vor dem Bahnhof, gestoppt wurde. Während der Kundgebung spricht neben dem Anmelder noch Roland Wuttke aus Bayern. Außerdem wurden Grußworte von Gerd Honsik, Erich Priebke und Ursel Müller verlesen.

Viele politisch interessierte Menschen kennen „Pussy-Riot“ aus Rußland, Ai Weiwei aus China und Julija Tymoschenko aus der Ukraine. Aber wer kennt Horst Mahler, Axel Möller, Sven Skoda oder Gottfried Küssel, um nur vier von vielen inhaftierten deutschen Dissidenten zu nennen? In der Bundesrepublik Deutschland, dem angeblich „freiesten Rechtsstaat den wir je auf deutschem Boden hatten“ gibt es politische Gefangene. Diese Patrioten stehen vor Gericht oder sitzen im Gefängnis NICHT wegen Gewaltdelikten! Ihr Verbrechen war die Wahrnehmung des grundgesetzlich garantierten Rechtes auf freie Meinungsäußerung oder die Freiheit historische Forschung zu betreiben und nach Belieben zu veröffentlichen. Diese Rechte dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Der Artikel 5 ist ein Grundrechtartikel der jegliches Sonderstrafrecht ausschließt. Dennoch wurden künstliche Straftatbestände geschaffen, welche dieses Grundrecht einschränken. Eingeschränkt wird auch das Grundrecht auf freie Forschung in historischen Fragen. Nach den Worten von Verfassungsrichter Johannes Masing herrscht in Deutschland demnach nur noch weitgehende Meinungsfreiheit, bzw. gesetzlich reglementierte Meinungsfreiheit. (25.10.2010 FAZ)

Wir fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen! Meinung darf kein Verbrechen sein!

 Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, nachdem es zuvor durch die Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen genehmigt wurde, verkündet. Zu den Grundrechten gehört die Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft in dem Artikel 5. Die Freiheitsrechte gehören zu den Menschenrechten!

Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Die Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen. Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit und Informationstransparenz, ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung.

Wir fordern die Freiheitsrechte auch für Deutsche und Deutschland ein!
Die von uns geforderte Freiheit, die Freiheit die wir meinen, ist viel mehr als die Freiheit zwischen "Burgerking" und "Mc Donalds" wählen zu können.

Freiheit für alle politischen Gefangenen in der Bundesrepublik Deutschland:

Horst Mahler
Axel Möller
Sven Skoda
René Henkes
Gerhard Ittner
Günter Deckert
und viele weitere Patrioten

Auch in der Republik Österreich:

Gottfried Küssel
Wolfgang Fröhlich
Felix Budin

Quelle: http://artikel5.info/

 

<<zurück

 

 
 
 

  
  

 

 

  
  
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

© volksdeutsche-stimme.eu

Pressedienst l Kontakt l Impressum

at@volksdeutsche-stimme.eu