DEMO in Karlsruhe: Freiheit für
alle politischen Gefangene!
„Jeder
hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und
sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
[So steht es in Artikel 5 Grundgesetz
geschrieben]
Ein Beispiel ist der Systemkritiker und
ehemalige Rechtsanwalt Horst Mahler – verurteilt
in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009
zu über elf Jahren Freiheitsentzug – das
entspricht bei seinem Alter einer
lebenslänglichen Haft. Horst Mahler hat genau
dasselbe getan, wie der neugekürte Träger des
Nobel-Friedenspreises Liu Xiaobo aus China.
Horst Mahler folgte seinem Gewissen und äußerte
vollkommen gewaltfrei seine politischen
Überzeugungen. Es bedarf kaum einer Erwähnung,
daß fast jeder Totschläger in der BRD ein
geringeres Strafmaß erhält. Die BRD und China
unterscheiden sich praktisch nur noch im Ausmaß
der Heuchelei, wenn es um politisch unbequeme
Häftlinge geht. Nach der Überzeugung der
Redaktion sind nicht die Chinesen die Heuchler!
Ist es doch die Bundesregierung, die bei jeder
passenden und nicht passenden Gelegenheit die
Menschenrechte einfordert.
Ein Rückblick auf die Protestveranstaltung am
25. Mai
Nachdem die Demonstration in Karlsruhe unter dem
Motto „Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz“
angemeldet wurde, rotierten Stadtverwaltung, die
BRD-Blockparteien sowie die Polizei. Das
städtische Demonstrationsverbot konnte von
unserem Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg gekippt werden. Das Gericht
sprach dem Veranstalter eine
Demonstrationsstrecke vom Karlsruher
Hauptbahnhof zum Bundesverfassungsgericht zu.
Wie erwartet, arbeiteten Gegendemonstranten,
Stadtverwaltung und Polizei an diesem Tag mal
wieder Hand in Hand. Gleiches durfte man schon
bei anderen nationalen Versammlungen, u.a. am
sogenannten “Tag der Deutschen Einheit” in
Heidelberg oder am 1. Mai in Mannheim letzten
Jahres erleben. Mehrere Hundert linke
Gegendemonstranten verteilten sich ab 11:00 Uhr
rund um den Karlsruher Bahnhofsvorplatz. Der
Oberbürgermeister und einige seiner Kollegen des
Gemeinderates gesellten sich zu den Blockierern.
Der komplette Bahnhofsvorplatz wurde mit
Absperrgittern abgeriegelt, hinter welchen sich
die Gegendemonstranten problemlos versammeln
konnten, bzw. versammelt wurden. Die Polizei
kesselte die etwas über 200 nationalen
Demonstrationsteilnehmer und war erwartungsgemäß
nicht gewillt, das gerichtlich bestätigte Recht
auf Demonstrationsfreiheit durchzusetzen.
Vielmehr rief die Polizeiführung trotz 1.300
eingesetzter Polizeibeamter den polizeilichen
Notstand aus und verweigerte das Durchsetzen des
nationalen Protestmarsches, der bereits nach 100
Metern, noch vor dem Bahnhof, gestoppt wurde.
Während der Kundgebung spricht neben dem
Anmelder noch Roland Wuttke aus Bayern. Außerdem
wurden Grußworte von Gerd Honsik, Erich Priebke
und Ursel Müller verlesen.
Viele politisch interessierte Menschen kennen „Pussy-Riot“
aus Rußland, Ai Weiwei aus China und Julija
Tymoschenko aus der Ukraine. Aber wer kennt
Horst Mahler, Axel Möller, Sven Skoda oder
Gottfried Küssel, um nur vier von vielen
inhaftierten deutschen Dissidenten zu nennen? In
der Bundesrepublik Deutschland, dem angeblich
„freiesten Rechtsstaat den wir je auf deutschem
Boden hatten“ gibt es politische Gefangene.
Diese Patrioten stehen vor Gericht oder sitzen
im Gefängnis NICHT wegen Gewaltdelikten! Ihr
Verbrechen war die Wahrnehmung des
grundgesetzlich garantierten Rechtes auf freie
Meinungsäußerung oder die Freiheit historische
Forschung zu betreiben und nach Belieben zu
veröffentlichen. Diese Rechte dürfen unter
keinen Umständen eingeschränkt werden. Der
Artikel 5 ist ein Grundrechtartikel der
jegliches Sonderstrafrecht ausschließt. Dennoch
wurden künstliche Straftatbestände geschaffen,
welche dieses Grundrecht einschränken.
Eingeschränkt wird auch das Grundrecht auf freie
Forschung in historischen Fragen. Nach den
Worten von Verfassungsrichter Johannes Masing
herrscht in Deutschland demnach nur noch
weitgehende Meinungsfreiheit, bzw. gesetzlich
reglementierte Meinungsfreiheit. (25.10.2010
FAZ)
Wir fordern die Freilassung aller politischen
Gefangenen! Meinung darf kein Verbrechen sein!
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, nachdem
es zuvor durch die Militärgouverneure der
westlichen Besatzungszonen genehmigt wurde,
verkündet. Zu den Grundrechten gehört die
Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst
und Wissenschaft in dem Artikel 5. Die
Freiheitsrechte gehören zu den Menschenrechten!
Die Meinungsfreiheit, genauer
Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit,
ist das gewährleistete subjektive Recht auf
freie Rede sowie freie Äußerung und
(öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort,
Schrift und Bild sowie allen weiteren
verfügbaren Übertragungsmitteln. Die
Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens,
insbesondere in weltanschaulichen und
politischen Dingen. Informationsfreiheit, auch
Informationszugangsfreiheit und
Informationstransparenz, ist ein Bürgerrecht zur
öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der
öffentlichen Verwaltung.
Wir fordern die Freiheitsrechte auch für
Deutsche und Deutschland ein!
Die von uns geforderte Freiheit, die Freiheit
die wir meinen, ist viel mehr als die Freiheit
zwischen "Burgerking" und "Mc Donalds" wählen zu
können.
Freiheit für alle politischen Gefangenen in der
Bundesrepublik Deutschland:
Horst Mahler
Axel Möller
Sven Skoda
René Henkes
Gerhard Ittner
Günter Deckert
und viele weitere Patrioten
Auch in der Republik Österreich:
Gottfried Küssel
Wolfgang Fröhlich
Felix Budin
Quelle:
http://artikel5.info/
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