Gerichtsurteil: auch die
Vertriebenen dürfen
über ihre Erlebnisse berichten
Am 22. April
2009 fand im „Gerhart-Hauptmann-Haus" (GHH) in Düsseldorf eine
Versammlung statt, zu der der polnischer Botschafter eingeladen wurde.
Unter den Vertriebenen ist das Verhalten der polnischen Staatsvertreter
ihnen gegenüber, das Abstreiten der Vertreibung der Deutschen aus
Ostdeutschland bekannt und auch, daß die Polen sich selbst gerne in der
Rolle der Opfer sehen. So fanden sich auch einige heimattreue Deutsche
zu dieser Versammlung ein, die sich mit dem politisch korrekten und
toleranten Verhalten der BRD-Politiker den Polen gegenüber und mit der
Geschichtsfälschung nicht zufrieden geben wollen. Vor dem
Haus fand zu diesem Anlaß, von Ingetraut Jochim organisiert, eine
Mahnwache mit Plakaten, Transparenten und Fahnen statt. Auch wir,
Vertreter der „Russlanddeutschen Konservativen“ waren an
diesem Abend anwesend und haben uns an dieser Aktion beteiligt.
In dem Versammlungssaal kam es nach dem Auftritt des polnischen
Botschafters zu heftigen Diskussionen mit einigen Vertriebenen, die die
gefälschte Darstellung der Vertreibung nicht hinnehmen wollen. Dr.
Hans-Ulrich Höfs, der sich den Mund nicht verbieten ließ, wurde aus dem
Saal verwiesen und bekam vom Geschäftsführer des Vertriebenenzentrums,
Dr. Halder, Hausverbot. Auch Ingetraut Jochim hat von diesem
„tüchtigen“ Befürworter der Geschichtsfälschung ein Hausverbot
erteilt bekommen. Aber diesmal hat es ein Nachspiel gehabt. Die
Danzigerin ließ es sich nicht gefallen und klagte dagegen, mit Erfolg.
Die Entscheidung der Richterin vom 7. Dezember 2011: Das Hausverbot ist
nichtig, Dr. Halder müsse die Erlebnisberichte der Vertriebenen
dulden.
Der Ablauf:
„Der Geschäftsführer des Vertriebenenzentrums
"Gerhart-Hauptmann-Haus" in Düsseldorf, (CDU), hatte die Danzigerin
Ingetraut Jochim (74) erneut vertrieben und gedemütigt, weil sie dort
die Vertreibungswahrheit frei geäußert hatte - sie bekam für ihre
sachlichen Wortmeldungen und privaten Gespräche Hausverbot!!
Nun traf man
sich am 07.12.2011 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dr. Halder
argumentierte, das Hausverbot sei aufrechtzuerhalten, da er weiterhin
polnische Historiker ins Vertriebenenzentrum einladen wolle, die sich
durch die Aussagen der Frau Jochim gestört fühlen könnten, denn die
Polen bestreiten, daß Deutsche aus Ostdeutschland vertrieben worden
sind.
Frau Jochim wurde mit ihren Eltern Anfang 1939 bereits von den Polen
vom jahrhundertelangen Familienbauernhof in Westpreußen vertrieben. Sie
gingen dann in die Freie Stadt Danzig, weil sie unter Völkerbundmandat
stand und ihre Eltern sich dort vor den Polen in trügerischer
Sicherheit dachten. Auch aus Danzig wurden sie dann von den Polen
1945 vertrieben. Danach in Düsseldorf heimisch geworden, wollte der
neue CDU-Geschäftsführer die langjährige Vertriebenenaktivistin Jochim
aus dem Vertriebenenzentrum vertreiben, weil sie sich gegen
Vertreibungen ausspricht! Die Wahrheit könnte die empfindlichen Polen
stören!
Deshalb hat dieser Dr. Halder auch im Vertriebenenzentrum kräftig
aufgeräumt: Bücher vernichtet, die Vertriebenen-Charta entfernt,
Porträts von Vertriebenenpolitikern abgehängt usw. - Nichts soll
mehr im Vertriebenenhaus an die Vertreibung und die Vertriebenen
erinnern. Seine polnischen Gäste sollen sich wohlfühlen können.
Die Richterin,
Frau Schröder-Schink, bat nun Frau Jochim, ihre Sicht der Dinge
darzulegen. Sie erklärte, daß sie und alle Heimatvertriebenen
traumatisiert seien und es ihr schwer falle, über dies alles zu
sprechen. Sie möchte niemanden stören, aber sie wurde mit ihren Eltern
aus ihrer Danziger Heimat vertrieben und in ihrem Haus säßen bis heute
fremde Menschen. Es sei nicht wahr, wenn die von Dr. Halder
eingeladenen Referenten den versammelten Vertriebenen vorhielten, sie
hätten mit Waffen in der Hand die Polen bedroht und diese hätten sich
nur verteidigt. Weder ihre Eltern, noch ihr Nachbarn hätten Waffen
besessen. Seit 1919 kam es von polnischer Seite immer wieder zu
Gewalttätigkeiten und Gräueltaten gegen die deutsche Urbevölkerung. Es
sei nicht wahr, daß Danzig eine polnische Stadt war, sie war zu 95%
deutsch.
Sie fühle sich durch solche Geschichtsfälschungen beleidigt. Daß ihr
der CDU-Mann nun eine Gegenposition und überhaupt jedwede Diskussion
verbieten wolle, sehe sie nicht ein. In einer Demokratie habe
sie das Recht auf freie Meinungsäußerung, vor allem, wenn sie über
geschichtliche
Ereignisse spreche, die sie selbst erlebt habe.
Die Richterin urteilte: Hausverbot sei das falsche Mittel, um mit
solchen Kontroversen umzugehen! Jetzt also neu und amtlich: Demokratie
ab sofort auch in der CDU Die dritte Vertreibung blieb ihr nun erspart,
dank einer gesetzestreuen Richterin, was ja heutzutage auch keine
Selbstverständlichkeit mehr ist.
Trotz Alters und Krankheit und eines pflegebedürftigen Ehemannes hat
Ingetraut Jochim, auch im Namen aller anderen eingeschüchterten
Vertriebenen, weder Zeit noch Geld gescheut, ist gegen diesen
politischen Maulkorb und die zweite Vertreibung (diesmal aus dem
Vertriebenenhaus GHH!) gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen.
Diesen Mut haben nicht einmal deutlich Jüngere!
So leicht läßt sich die Wahrheit nicht unterdrücken. Noch leben
Zeitzeugen wie Frau Jochim, noch kann man die schon bestehende
marxistische und polnische Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung
nicht endgültig durchpeitschen, noch gibt es Richter, die da nicht
mitmachen. Frau Jochim darf ihr Leben und ihre Biographie
behalten und weiter im Sinne der Vertriebenen-Charta für eine echte
Aussöhnung zwischen Polen und Ostdeutschen arbeiten.“
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